Vertrauensraum für die digitale Welt
Seit 2014 ist die eIDAS-Verordnung („electronic Identification, Authentication and trust Services“) in Kraft und ermöglicht europaweit einheitliche digitale Verwaltungs- und Geschäftsprozesse. Die Europäische Union hat mit der eIDAS-Verordnung einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für die Nutzung von standardisierten Vertrauensdiensten geschaffen. Dazu zählen etwa die qualifizierte elektronische Signatur (QES), das qualifizierte elektronische Siegel (QSiegel) oder qualifizierte Website-Zertifikate (QWACs). Mit diesen sogenannten Werkzeugen schafft eIDAS einen Vertrauensraum in der digitalen Welt, in dem Interaktion zwischen Menschen, Software und Maschinen abgesichert stattfinden können.
Zuverlässige und eIDAS-zertifizierte Lösungen
Als unabhängige dritte Instanz stellen Vertrauensdiensteanbieter eIDAS-konforme qualifizierte Vertrauensdienste und rechtssichere Zertifikatsprodukte bereit. D-Trust, der qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter der Bundesdruckerei-Gruppe, übersetzt Regulierung in konkrete Produkte. Das Unternehmen hat auf Basis der eIDAS-Verordnung rechtssichere und zertifizierte Vertrauensdienste wie digitale Zertifikate, elektronische Signaturen und Siegel entwickelt. Sie entsprechen den höchsten Sicherheitsstandards moderner Infrastrukturen gemäß ISO 27001 und TÜV TSI-Level-3-Zertifizierung. So ermöglicht D-Trust sichere digitale Identitäten für Unternehmen, Behörden und im privaten Umfeld