Eine Frau sitzt im Büro am Tablet.

Was sind FAIR Digital Objects?

Veröffentlicht am 18.01.2023

Das Konzept ist noch jung, vereint jedoch schon große Hoffnungen in sich: FAIR Digital Objects (FDO) gelten als Treiber für einen effizienten Datenaustausch. Können sie auch ihren Beitrag zur digitalen Verwaltung im Sinne des Onlinezugangsgesetzes (OZG) leisten?

FAIR Digital Objects – Heilsbringer für die digitale Verwaltung?

Daten werden im Jahr 2023 fast in jedem Lebens- und Arbeitsbereich generiert. So auch in der öffentlichen Verwaltung. Behörden müssen zunehmend mehr Daten verarbeitet und zum Teil mit anderen Behörden austauschen. Letzteres stellt sich als Herausforderung heraus. Hier bereitet der Mangel an modernen Standards für den Datenaustausch Sorgen. Das Konzept der FAIR Digital Objects soll diese Sorgen lindern. FDO gelten als vielversprechender Ansatz, um Daten zu standardisieren und sie so ohne Aufbereitungsarbeiten für andere nutzbar zu machen. Damit scheinen sie ganz im Sinne des OZG und der Registermodernisierung. Doch wofür steht FAIR? Wie groß ist das Potenzial für den Datenaustausch zwischen Behörden? Und was genau ist eigentlich ein digitales Objekt? Ein Überblick.

Was sind Digital Objects?

So einfach der Begriff „Digital Objects“ oder „digitale Objekte“ (DO) klingt, so mühsam ist die Suche nach einer eindeutigen Definition. Stark verkürzt könnte sie wie folgt lauten: Ein digitales Objekt ist eine Bitsequenz oder ein Set von Bitsequenzen. Das kann eine einfache Textdatei sein, eine komplexe Excel-Liste mit vielen verschiedenen Parametern und Referenzen, aber auch eine Website mit Datenbank.

Im Verwaltungskontext wäre ein einfaches digitales Objekt beispielsweise eine XML-Datei mit Postleitzahlen. Jede fünfstellige Ziffernfolge steht eindeutig für einen Ort in Deutschland – und in keinerlei Beziehung mit den Zahlen um sie herum. Deutlich komplexere DO wären dagegen digitalisierte und maschinenlesbare Stadt- und Bauplanungsdaten. Diese stehen nicht für sich allein, sondern miteinander in Beziehung – sie bauen aufeinander auf.  

Wann sind Digital Objects FAIR?

Wie die Schreibweise nahelegt, verbirgt sich hinter FAIR ein Akronym. Digitale Objekte, die damit bezeichnet werden, sind „Findable“, „Accessible“, „Interoperable“ und „Reusable“. Natürlich zeichnen sich gute Akronyme nicht ohne Grund durch eine gewisse Mehrdeutigkeit aus. Denn was auffindbar, zugänglich, mit anderen Softwaresystemen oder Datenmodellen kompatibel und wiederverwendbar ist, bietet eine faire Nutzungschance. Und doch bedürfen die vier Attribute von FAIR Digital Objects einer etwas tieferen – technischeren – Betrachtung.  

Findable (auffindbar)

Die grundsätzliche Bedeutung von „Findable“ ist schnell geklärt: Menschen und Computer müssen einen Datensatz ohne Probleme finden können. Wichtig dafür sind reichhaltige, maschinenlesbare Metadaten und ein beständiger Identifier, der zum Beispiel ein Zahlencode sein kann. Er stellt sicher, dass die Suche nach Daten schnell zum Erfolg führt. Bleibt die Frage, wo jene Suche stattfindet. „Im besten Fall gibt es eine stabile URL, unter der Daten und Metadaten abliegen“, sagt Olof Leps, Senior Business Development Manager bei der Bundesdruckerei GmbH.

Accessible (zugänglich)

Ein fester Identifier ist nicht nur maßgeblich für die Auffindbarkeit von Datensätzen. Er muss darüber hinaus dafür sorgen, dass sie sich über standardisierte Protokolle abrufen lassen, die (kosten-)frei und offen sind. Bekannte Beispiele hierfür sind http, https oder auch ftp. Es muss gleichsam möglich sein, eine Authentifizierung – etwa über ein Nutzerkonto –einzufordern und (Bearbeitungs-)Rechte zu vergeben. „Accessible“ bedeutet nämlich keineswegs unbeschränkter Zugriff für jede und jeden. Der Zugang kann an bestimmte Regeln gebunden sein.

Interoperable (mit anderen Datenobjekten und Softwaresystemen kompatibel)

Interoperabilität spielt beim Austausch von digitalen Objekten eine zentrale Rolle. Bei FDO sind einige Faktoren vonnöten, um sie sicherzustellen: Die Daten sind maschinenlesbar, lassen sich eindeutig interpretieren, austauschen und bei Bedarf zum Beispiel über Schnittstellen automatisiert in die Software oder Systeme anderer Nutzerinnen und Nutzer einbinden. Dafür bedarf es einer einheitlichen Datensprache. Wichtig sind zudem qualifizierte Referenzen. Sie zeigen, welche anderen (Meta-)Daten dem Datensatz zugrunde liegen oder ihn vervollständigen. Denn Interoperabilität braucht Transparenz.

Reusable (wiederverwendbar)

Wiederverwendbare Daten nach den FAIR-Prinzipien sind stets referenzierbar. Ändern sie sich, kann die Änderung nachvollzogen und – bei Bedarf automatisch – in anderen Softwaresystemen berücksichtigt werden. Auf diese Weise lassen sich Datenmodelle selbstlernend gestalten. Die Voraussetzung: Daten und Metadaten sind genau mit verschiedenen Attributen beschrieben. Oder wie Leps es ausdrückt: „Es braucht eine Terminologie – eine Art Lexikon –, die festlegt, welche Bedeutung Begriffe haben, in welcher Relation sie zueinander stehen oder in welcher Version sie vorliegen.“ Ein weiteres Kriterium: Alle Datensätze entsprechen den Standards der Fachcommunity, die sie nutzen möchte – weil gleiche Inhalte auch  gleichartig aufbereitet sind.

Wie FAIR sind Digital Objects in der deutschen Verwaltung?

Olof Leps ist sich sicher: „FAIR Digital Objects sind ein sinnvolles Leitbild für deutsche Datenaustauschstandards.“ Sie helfen insbesondere dort, wo Daten mindestens teilöffentlich nutzbar sein sollen oder wo eine internationale Harmonisierung stattfindet – etwa beim Open Government oder im Gesundheitssektor. Und auch mit Blick auf die OZG-Umsetzung sowie die Registermodernisierung, mit der zum Beispiel Unternehmensdaten für Behörden schnell und einheitlich verfügbar sein sollen, könne es in Zukunft noch FAIRer zugehen.

Ein Anfang ist in jedem Fall gemacht – trotz der Herausforderungen in einem föderalen System. Viele der in der Verwaltung maßgeblichen Standards zum Datenaustausch, allen voran die XÖV-Datenaustauschstandards der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT), tragen zu interoperablen und teilweise selbstlernenden Datenmodellen bei. Ebenso erleichtern sie Behörden den Datenzugang und erfüllen somit bereits viele FDO-Kriterien. Der in der Verwaltung genutzte Open-Data-Metadatenstandard DCAT-AP.de ist wiederum ein Beispiel für einen enorm FAIRen Standard, der alle FAIR-Kriterien erfüllt, da er explizit Daten für die Öffentlichkeit bereitstellt. Es gibt jedoch gute Gründe dafür, dass sensible, personenbezogene Verwaltungsdaten anderer Standards mitunter weder für jeden auffindbar noch wiederverwendbar sind. „Meine Meldedaten sollten am Ende nur der Kommune vorliegen, in der ich meinen Wohnsitz habe“, erklärt Leps.

Das Problem ist oft nicht, dass die Standards nicht FAIR seien, sondern das in der Verwaltungsdigitalisierung an vielen Stellen noch gar keine Datenaustauschstandards vorhanden sind. Laut ihm kann eine komplette Umstellung auf FAIR in bestimmten Fällen sogar mit einigem zusätzlichem Umsetzungsaufwand einhergehen. „Allein die benötigten Terminologien bedürfen intensiver Pflege“, so Leps. Eine weitere Herausforderung könnte ausgerechnet daraus erwachsen, dass FDO ein flexibles Datenmodell sind. „Flexibilität mündet leicht in Mehrdeutigkeit“, weiß Leps. „Wenn Dateiformate immer generischer werden, damit sie breit nutzbar sind, können sie deutsche Besonderheiten vielleicht gar nicht mehr abbilden.“ Das wäre ein echtes Hemmnis für den behördenübergreifenden Datenaustausch.

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