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Videosprechstunde Arzt und Patient

TI 2.0: ein Blick in die Zukunft

Veröffentlicht am 21.04.2022

Die Telematikinfrastruktur vernetzt und digitalisiert das Gesundheitswesen. Doch der nächste Schritt steht bereits kurz bevor: Mithilfe digitaler Identitäten könnte die TI bald noch schneller, flexibler und auch mobil nutzbar sein. Ein Anwendungsfall aus der Praxis zeigt, wie die TI 2.0 den Alltag von Ärzten und Versicherten erleichtert – und welche neuen Behandlungsmethoden sie möglich macht.

Digitale Identitäten als Basis für die TI 2.0

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist der Schlüssel zur Digitalisierung des Gesundheitswesens. Über sie können sich alle beteiligten Akteure digital miteinander vernetzen – und zum Beispiel Anwendungen wie die elektronische Patientenakte (ePA) oder das E-Rezept nutzen. Bisher ist für die Authentisierung von Ärzten, Apothekern und Psychotherapeuten im digitalen Gesundheitsnetz allerdings spezielle Hardware nötig: Mit dem elektronischen Praxis-/Institutionsausweis (SMC-B) authentisieren sich beteiligte Institutionen im Gesundheitswesen als medizinische Einrichtung gegenüber den Diensten der TI. Der elektronische Heilberufsweis (eHBA) ist eine personalisierte Chipkarte, mit der sich Angehörige von Heilberufen gegenüber der Telematikinfrastruktur ausweisen. Und obwohl die TI neue Standards für das digitale Gesundheitswesen setzt, wird schon jetzt an ihrer Weiterentwicklung gearbeitet: In der sogenannten Telematikinfrastruktur 2.0 sollen ab 2024 zusätzlich zu den haptischen Karten auch digitale Identitäten für Leistungserbringer zum Einsatz kommen. So könnten sich Ärzte beispielsweise auch über das Smartphone mit der Telematikinfrastruktur vernetzen – mittels virtueller Authentisierung. Nach aktuellem Stand ist die gesetzliche Einführung digitaler Identitäten für Versicherte 2023 vorgesehen. Welche konkreten Vorteile die TI 2.0 für Ärzte und Patienten bringen kann, zeigt ein Anwendungsbeispiel.

Die Videosprechstunde per Smartphone

Die Telematikinfrastruktur 2.0 eröffnet Ärzten neue Möglichkeiten der ortsunabhängigen Kommunikation mit ihren Patienten. Denn eHBA und Co. sind bisher an einen festen Arbeitsplatz in Praxis oder Klinik gebunden. Findet die Authentisierung in der Telematikinfrastruktur allerdings virtuell und kartenunabhängig statt, könnten beispielsweise Videosprechstunden inklusive Ausstellung eines E-Rezepts in der TI auch unkompliziert per Smartphone und ohne weitere Hardware erfolgen. Ein Behandlungsgespräch könnte zukünftig dann zum Beispiel so aussehen: Der Arzt hat sich an seinem Arbeitsplatz niedergelassen und greift zum Smartphone. Hier loggt er sich mithilfe seiner digitalen Identität in eine spezielle App zur Videosprechstunde ein ­– völlig unabhängig davon, ob er sich gerade in seiner Praxis, in seinem privaten Räumen oder im Ausland befindet. Diese digitale Identität ist in einer sogenannten Wallet hinterlegt, die sich ebenfalls als App auf dem Smartphone des Arztes befindet. Mittels der Wallet authentisiert sich der Arzt nun gegenüber dem Anbieter der Videosprechstunde als Leistungserbringer. Hat das geklappt, öffnet sich die Anwendung für die bevorstehende Videosprechstunde. Sobald der Patient anwesend ist, kann die Videosprechstunde starten.

Per Smartphone-Kamera können sich der Versicherte und der behandelnde Arzt nun sehen und begrüßen. Der Patient trägt sein Anliegen vor und beschreibt dem Arzt seinen Gesundheitszustand. In diesem Fall geht es um eine Nachbehandlung nach einem Krankenhausaufenthalt bequem von zu Hause. Im Dokumentenbereich der App ruft der Arzt während der Videosprechstunde Laborbefunde und den Medikationsplan des Patienten auf. Außerdem kann er hier weitere relevante Informationen, zum Beispiel zum Versichertenstatus, einsehen. Aus den vorhandenen Daten und dem persönlichen Gespräch resümiert der Arzt: Der Patient braucht ein neues Medikament, das bereits verschriebene Mittel schlägt nicht wie gewünscht an. Deshalb entscheidet er sich am Ende der telemedizinischen Sprechstunde, ein E-Rezept für seinen Patienten auszustellen. Auch das ist ohne Hardwarekomponenten möglich. Per Fernsignatur kann der Mediziner das benötigte Rezept direkt während der Videosprechstunde hardwarefrei digital unterschreiben. Der Versicherte kann es nun über die dafür vorgesehene App abrufen und in der Apotheke einlösen. Der Arzt ist sich sicher, dass das neue Medikament seinem Patienten besser helfen wird. Über die Smartphone-Kamera verabschieden sich die beiden.

Die TI 2.0 ermöglicht so telemedizinische Behandlungen, die weder ortsgebunden sind noch Medienbrüche verursachen. Die Authentisierung der Beteiligten erfolgt dabei womöglich komplett virtuell. Dafür notwendig sind sichere digitale Identitäten – sie legen das Fundament für einen erfolgreichen Weg in die Telematikinfrastruktur 2.0. Anwendungen wie die Fernsignatur, die auf der digitalen Identität des Arztes beruht, machen das Gesundheitsnetz der Zukunft mit ihren gänzlich elektronischen Abläufen komplett.

 

Die TI 2.0 macht das Homeoffice für Ärzte möglich

Für Ärzte liegen die Vorteile der virtuellen Authentisierung in der Telematikinfrastruktur auf der Hand: Die TI wird so nicht nur schneller und flexibler nutzbar, sie bietet erstmals auch die Möglichkeit zum ortsunabhängigen Arbeiten für Mediziner. Denn während im Zuge der Corona-Pandemie viele Menschen den Büroschreibtisch gegen das Homeoffice eintauschten, kam diese Alternative für Ärzte bisher nicht in Betracht. Selbst die TI konnte das aufgrund der benötigten Hardwarekomponenten nicht ändern. In der TI 2.0 werden Konnektoren, Karten und Terminals voraussichtlich nicht mehr unbedingt benötigt. So ergibt sich für niedergelassene Ärzte, aber auch Mediziner in Kliniken erstmals die Chance, telemedizinische Behandlungen und Patientengespräche mobil durchzuführen.

Wichtig ist aber auch: Haptische Karten wie der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) und dazugehörige Lesegeräte und Konnektoren werden durch die Virtualisierung kurzfristig nicht ersetzt werden. Vielmehr sollen virtuelle Authentisierungslösungen als praktische Ergänzung dienen und interessierten Ärzten das mobile Arbeiten erleichtern. Außerdem können sie als Back-up dienen, sollten haptische Karten verloren gehen oder beschädigt werden. Den rechtlichen Rahmen dafür bildet das Digitale–Versorgung–und–Pflege–Modernisierungs–Gesetz (DVPMG). Es sieht vor, dass Ärzte ab dem 1. Januar 2024 eine digitale Identität für die Nutzung digitaler Gesundheitsanwendungen erhalten können. Besonders für Mitarbeitende aus der Pflege, die sich gerade erst an die Telematikinfrastruktur anschließen, scheinen mobile Einsatzszenarien mittelfristig ohnehin der bessere Weg zu sein. Das gilt auch für die Versicherten selbst: Patienten wollen auf Daten aus der Telematikinfrastruktur zugreifen und zum Beispiel Dokumente aus ihrer elektronischen Patientenakte einsehen und teilen. Im Zeitalter der Smartphones sind dafür sicherlich keine hardwarebasierten Lösungen realistisch. Auch hier läuft also alles auf die Virtualisierung hinaus.

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