Zwei Frauen blicken auf einen Tablet Computer

Telematikinfrastruktur – für ein digitales Gesundheitswesen

Das Gesundheitswesen wird digitaler: Alle Beteiligten vernetzen sich mithilfe der Telematikinfrastruktur miteinander. Das erlaubt einen rascheren Austausch von Daten, lückenlose Anamnesen und passgenauere Diagnosen. Zudem ermöglicht die Telematikinfrastruktur, kurz TI, zukunftsweisende Innovationen wie Telemedizin im Alltag zu verankern.

Wie genau funktioniert die Telematikinfrastruktur?

Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Akteure und Akteurinnen der medizinischen Versorgung. Informationen werden ohne Zeit- und Datenverlust online ausgetauscht. Zugang haben nur berechtigte Leistungserbringer, die sich dafür authentifizieren müssen. Sie bewegen sich in einem geschlossenen System, in dem wie auf einer Datenautobahn medizinische Informationen ausgetauscht werden.

  1. Es können digitale Arztbriefe ausgetauscht oder E-Rezepte ausgestellt werden
  2. Die Zusammenarbeit zwischen den Akteuren und Akteurinnen wird effizienter
  3. Auf den Schutz und die Sicherheit der Daten wird höchster Wert gelegt
Illustration der Zielgruppen der Telematikinfrastruktur: Hebammen, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Apotheken, Krankenhäuser, Physiotherapiepraxen

Telematikinfrastruktur: Anwendungen und Anwendungsbereiche

Illustration mit Patienten und Pflegern

Im Zentrum: die elektronische Patientenakte (ePA)

In der elektronischen Patientenakte (ePA) werden alle relevanten medizinischen Daten von Patienten und Patientinnen gebündelt und gespeichert. Eine ePA wird für alle gesetzlich Versicherten angelegt – es sei denn, sie widersprechen. Privatversicherte können die Anlage einer elektronischen Patientenakte bei ihrer Versicherung anfragen. Medizinisches Personal kann bei Bedarf über die ePA auf Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Befunde oder Medikationsinformationen zugreifen.

Zu den TI-Anwendungen

Piktogramm Signatur mit Text und Stift

E-Rezept und eAU

Rezepte werden digital ausgestellt und können über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder per App in der Apotheke abgeholt werden. Auch bei Arbeits­unfähigkeits­bescheinigungen (eAU), die direkt an Arbeitgeber bzw. an die Krankenkasse geschickt werden, entfällt der Ausdruck auf Papier.

Piktogramm signiertes digitales Zertifikat

eArztbrief

Arztbriefe werden nicht mehr auf Papier ausgetauscht, sondern dank Telematikinfrastruktur digital. Befunde, Medikationen, Bilddateien und andere zusätzlichen Informationen ergänzen den eArztbrief als Anhänge.

Piktogramm Ausweis mit Haken

Versicherten­stamm­daten­management

Das Versicherten­stammdaten­management, kurz VSDM, erlaubt es, die Stammdaten von Versicherten auf deren elektronischer Gesundheitskarte (eGK) online zu prüfen und bei Bedarf direkt zu aktualisieren.

Piktogramm Herz im Zentrum

Notfall­daten­management

Notfalldaten – also bei Notfällen relevante Informationen – werden auf Wunsch der Versicherten dank des Notfalldatenmanagements (NFDM) direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert.

Zugang zur Telematikinfrastruktur: 1. Konnektor stellt VPN-Verbindung her. 2. Institution meldet sich an.
Zugang zur Telematikinfrastruktur:  3. Mitarbeiterin meldet sich an. 4. Mitarbeiterin signiert Anwendungen (eHBA)

Ihr Zugang in vier Schritten

Um die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen zu nutzen, müssen verschiedene Komponenten miteinander verbunden werden.

  1. Ein Konnektor stellt die sichere VPN-Verbindung zwischen den Beteiligten her. Er ist zudem mit einem Kartenterminal verbunden.
  2. Um sich zu authentisieren, benötigt jede Einrichtung – ob Praxis, Krankenhaus, Heim oder Apotheke – den Praxis- oder  Institutionsausweis SMC-B oder dessen Variante SM-B
  3. Beschäftigte im Gesundheitswesen brauchen ergänzend den personalisierten Heilberufsausweis eHBA, um sich zu authentisieren. Für Personal im Gesundheitshandwerk gibt es den elektronischen Berufsausweis eBA.
  4. Das Kartenterminal erkennt die Authentifizierungskarten und gewährt Zugang zu den Telematikinfrastruktur-Anwendungen. Damit wird der digitale Austausch medizinischer Informationen ganz einfach.

Die Ausweise: Wer braucht welchen?

Die Telematikinfrastruktur nutzen kann nur, wer dazu berechtigt ist. Dafür muss sich jede im Gesundheitswesen beschäftigte Person und Institution authentisieren. Das für Sie passende Produkt finden Sie bei D-Trust, einem Tochterunternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe.

Für Personen

eHBA (Elektronischer Heilberufsausweis) und eBA (Elektronischer Berufsausweis)

Mithilfe des elektronischen Heilberufsausweises loggen sich die Mitglieder der medizinischen Berufsgruppen persönlich in die Telematikinfrastrukur ein. Für Personal im Gesundheitshandwerk gibt es den elektronischen Berufsausweis eBA.

Für Institutionen

SMC-B: der Institutions- und Praxisausweis

Mit dem SMC-B authentisieren sich beteiligte Institutionen: Praxen, Kliniken, Reha- und Vorsorgeeinrichtungen, Apotheken und Hilfsmittelbetriebe.

So nutzen Sie die Telematikinfrastruktur

D-Trust Logo

Die Telematikinfrastruktur vernetzt alle Leistungserbringer im Medizinwesen, doch nicht sämtliche Gesundheitsdaten sind allen Beteiligten zugänglich. Für unterschiedliche Berufsgruppen gelten unterschiedliche Vorgaben, dasselbe gilt für Institutionen. Auf den Seiten von D-Trust, einem Tochterunternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, erfahren Sie, wie Sie die TI-Möglichkeiten in Ihrem Berufsfeld optimal nutzen.

Weitere relevante Produkte für das digitale Gesundheitswesen

Weiterführende Informationen

Häufige Fragen zur Telematikinfrastruktur

Mit der Digitalisierung verändern sich viele Abläufe im Gesundheitswesen. Dabei tauchen naturgemäß Fragen auf. Einige der häufigsten zur Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen beantworten wir hier.

Der Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) als geschlossenes Netz wird aufwendig gesichert, um Unbefugte draußen zu halten. Wer im Gesundheitswesen beschäftigt ist, braucht einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) oder Berufsausweis (eBA); entsprechende Einrichtungen wie Krankenhäuser, Pflegeheime, Apotheken oder Praxen benötigen die Institutionskarte SMC-B oder SM-B. Diese Smartcards müssen beantragt und freigeschaltet werden, bevor sie genutzt werden können. Sie erlauben eine fälschungssichere Zertifizierung. Kartenterminals verifizieren die Identität über PINs, verbinden mit einem Konnektor und erlauben so den Zugang zur Telematik.

Um die Telematikinfrastruktur zu nutzen, braucht es neben Kartenterminal und Konnektor die Smartcards, um sich zu authentisieren. Den jeweilig notwendigen Ausweis müssen sowohl Leistungserbringer im Gesundheitswesen als auch Institutionen beantragen. Im zweiten Schritt bestellen sie den eHBA/eBA-Ausweis bzw. den SMC-B/SM-B-Ausweis im Online-Portal der Bundesdruckerei-Tochter D-Trust.

Von der Bestellung bis zur Auslieferung kann es einige Wochen dauern. Etwa drei Tage, nachdem Sie Ihre Smartcard erhalten haben, verschickt D-Trust in einem separaten Brief die PIN zum Freischalten. 

Der Antrag ist ein zweistufiger Prozess. Nur mit der Kartennummer eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) oder Berufsausweises (eBA) kann anschließend eine Institutionskarte (SMC-B oder SM-B) beantragt werden. Die Institutionskarte, etwa als Praxisausweis, legitimiert den Leistungsbringer als Teilnehmer innerhalb der Telematikinfrastruktur.

Gesundheits- und Behandlungsdaten wie Arztbriefe, Medikationspläne, Ergebnisse bildgebender Verfahren oder auch E-Rezepte werden ausgetauscht, allerdings in einem geschützten Netz. Die Datensicherheit gewährleistet eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung im Hintergrund. Zugriff auf die Daten haben nur registrierte und authentisierte Anwender und Anwenderinnen. In der Fachanwendung KIM (Kommunikation im Medizinwesen) gibt es einen Verzeichnisdienst, der alle an die Telematikinfrastruktur angeschlossenen und berechtigten Praxen und Institutionen auflistet, die KIM-Nachrichten austauschen können.

Der Schutz sensibler medizinischer Daten ist fundamentales Ziel der Telematikinfrastruktur. Sie ist daher auf höchste Verfügbarkeit bei maximaler Sicherheit ausgelegt. Die Telematikinfrastruktur ist ein geschlossenes Netz, auf das über einen Konnektor nur zugreifen kann, wer registriert ist. Es funktioniert abgekoppelt vom öffentlichen Internet. Das ermöglicht ein VPN (virtuelles privates Netzwerk), das von der gematik als Nationaler Agentur für Digitale Medizin geprüft ist.

Die Kommunikation zwischen allen TI-Beteiligten wird durch ein kryptografisches Verfahren, entwickelt vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), verschlüsselt. Dieses mehrstufige Verfahren wird regelmäßig an die neuesten technologischen Entwicklungen angepasst, um jederzeit höchste Sicherheitsstandards zu erfüllen.

Die Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen sucht immer nach einer Balance zwischen Datensicherheit und Komfort. Dabei stehen Datenschutz und Sicherheit an erster Stelle, zugleich soll der Umgang mit der Telematikinfrastruktur allen Beteiligten so leicht wie möglich fallen. will es allen Beteiligten so leicht wie möglich machen. Deshalb spielt die Nutzungsorientierung auch in der TI-Weiterentwicklung eine zentrale Rolle. Dafür wird regelmäßig Feedback von allen Beteiligten eingeholt. Da kein Produkt vollkommen ist, führt die gematik, die Nationale Agentur für Digitale Medizin, jährlich eine groß angelegte Evaluation der Prozesse, Produkte und Sicherheit der Telematikinfrastruktur durch. Mit dieser Evaluation sollen mögliche Schwachstellen identifiziert werden, um sie anschließend beheben zu können.

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