Compliance
Compliance ist eine wichtige Grundlage für das Vertrauen, das die Kunden dem Unternehmen entgegenbringen. Um sicherzustellen, dass alle Regeln und Gesetze eingehalten werden, hat die Bundesdruckerei ein entsprechendes Compliance-Management-System installiert.
Der Compliance-Ansatz
Die Bundesdruckerei führt regelmäßig Schulungen durch, in denen das Unternehmen seine Mitarbeiter mit dem Themenkomplex Compliance, Gesetze und Vorschriften sowie den internen Verhaltensregeln vertraut macht. Im Rahmen des Compliance-Management-Systems können schnell mögliche Risiken erkannt und vorbeugende Maßnahmen eingeleitet werden. Hierzu gehören entsprechende Organisationsstrukturen und -prozesse ebenso wie Überprüfungen und Kontrollen. Meldungen über Missstände oder Verdachtsfälle (sog. Whistleblowing) können, auch anonym, über unser Hinweisgebersystem gemeldet werden.
Exportkontrollen
Ebenso strikt hält sich das Unternehmen an die Bestimmungen für Exportcompliance. Die Exportkontrollabteilung stellt sicher, dass bei Exporten von Waren, Software und Technologien alle Vorschriften der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland eingehalten werden. Die Mitarbeiter prüfen, ob alle länder-, personen- und verwendungsbezogenen Beschränkungen eingehalten werden, wie etwa Embargos, Sanktionslisten, Genehmigungspflichten oder Verbote. Darüber hinaus werden intern und extern in Seminaren und Weiterbildungen Schulungen zur Exportkontrolle angeboten. Diese schaffen bei den Mitarbeitern ein Bewusstsein für dieses wichtige Thema.
Zollcompliance
Die Zollabteilung baut den Warenverkehr mit Drittländern auf und gestaltet ihn gesetzeskonform. Die Mitarbeiter tragen zur steuerlichen Zuverlässigkeit bei, indem sie die Waren in den Zolltarif einreihen, die Zollwerte ermitteln sowie prüfen, ob Zollpräferenzen vorliegen. Zudem beraten die Zollexperten die beteiligten Stellen im Haus rechtssicher zu zoll- und außenwirtschaftsrechtlichen Fragen. Die Bundesdruckerei schult auch andere Unternehmen in Seminaren zu unterschiedlichen Zollrechtsthemen.
Die Bundesdruckerei ist seit dem Jahr 2019 „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ (AEO, Authorised Economic Operator). Damit bescheinigt die deutsche Zollverwaltung unsere besondere Zuverlässigkeit und Vertrauenswürdigkeit bei der Abwicklung von internationalen Geschäftsverkehren.