Bild des eHBA (Elektronischer Heilberufsausweis) am Revers

Alles über den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)

Über den elektronischen Heilberufsausweis, kurz eHBA, erhalten Beschäftigte im Gesundheitswesen einen personalisierten Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). So können sie die verschiedenen TI-Fachanwendungen nutzen.

Welche TI-Anwendungen genutzt werden können, hängt von den Zugriffsrechten der jeweiligen Gesundheitsberufe ab. Immer enthält der eHBA eine digitale qualifizierte Signatur (QES). Mit ihr können E-Rezepte, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU), Abrechnungen oder eVerordnungen unterschrieben werden. Bestellen können Sie den eHBA bei D-Trust, einem Tochterunternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe.

Alle Vorteile auf einen Blick

  • Sicherer Zugang zur Telematikinfrastruktur
  • Schreibender Zugriff auf TI-Fachanwendungen
  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES) etwa für E-Rezepte
  • Stapel- und Komfortsignatur möglich
  • Verschlüsselter Austausch von Daten
  • Zugriff auf die elektronische Patientenakte
  • Identifikation online per eID oder vor Ort mit PostIdent möglich
     

Dieses Video wird über den YouTube-Kanal der Bundesdruckerei Gruppe GmbH zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) oder dem elektronischen Berufsausweis (eBA) weisen sich Angehörige von Heilberufen und Betrieben der Gesundheitshandwerke gegenüber der Telematikinfrastruktur (TI) aus.

Warum brauchen Sie einen eHBA?

Der kreditkartengroße eHBA enthält einen Mikrochip, der persönliche Daten speichert und damit der Authentifizierung dient. Das ist notwendig, um die TI-Anwendungen nutzen zu können und Dokumente und Daten über dieses Netz auszutauschen. Er enthält zudem eine Verschlüsselungs- und eine Signierfunktion. So lassen sich beispielsweise Arztbriefe, Befunde und E-Rezepte digital austauschen und rechtssicher elektronisch signieren.

Der eHBA von Ärztinnen, Ärzten sowie Apothekerinnen und Apothekern ist mit einem Foto versehen. Damit wird er zum Sichtausweis, der es ermöglicht, die Identität auf einen Blick zu überprüfen.

Außerdem wird der Ausweis in einigen Sektoren gebraucht, um den SMC-B – den Praxis- und Institutionsausweis – zu bestellen. Der SMC-B ist als zweite Komponente unverzichtbar, um die jeweilige Einrichtung als für die Telematikinfrastruktur berechtigt zu authentifizieren.

Der eHBA enthält eine Verschlüsselungs- und eine Signierfunktion. So lassen sich beispielsweise Arztbriefe, Befunde und E-Rezepte digital austauschen und rechtssicher elektronisch signieren.

Beantragung eHBA

So beantragen Sie den eHBA

In diesen Fällen wird der eHBA benötigt

Der elektronische Heilberufsausweis ist verpflichtend für viele Berufsgruppen im Gesundheitswesen. Allerdings brauchen nicht alle Beschäftigten einen eHBA: Sie erhalten über die Smartcard SMC-B den Zugang zur Telematikinfrastruktur und damit zu Patientendaten.

Notwendig ist der eHBA auch, wenn bestimmte Leistungen digital erbracht werden. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die elektronische Patientenakte ergänzt, eine eAU ausgestellt oder der Notfalldatensatz signiert wird. Wer solche Leistungen erbringt, muss diese persönlich signieren – mit dem elektronischen Heilberufsausweis.

Für Heilberufe, die über Kammern organisiert sind, übernehmen diese die Aufgabe des Kartenherausgebers. Für Antragstellende aus anderen Gesundheitsberufen fungiert das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) als Kartenherausgeber. Pharmazieingenieure und Pharmazieingenieurinnen, Apothekenassistenten und Apothekenassistentinnen sowie EU-Versandapotheker und EU-Versandapothekerinnen beantragen ihren eHBA bei der gematik, der Nationalen Agentur für Digitale Medizin.

Auf den Seiten von D-Trust, einem Tochterunternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, erfahren Sie, wie Sie die TI-Möglichkeiten in Ihrem Berufsfeld optimal nutzen.

D-Trust Logo

Der eHBA als Teil der Telematikinfrastruktur

Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Akteure in der medizinischen Versorgung. Alle relevanten Gesundheitsdaten sind zugänglich und auf dem aktuellen Stand, neue Informationen werden ohne Zeit- und Datenverlust ausgetauscht. Damit dieses digitale Netz so sicher wie effizient ist, haben nur berechtigte Leistungserbringer Zugang. Institutionen wie Krankenhäuser, Apotheken oder Arztpraxen authentisieren sich über die Institutionskarte SMC-B. Die Authentisierung von Beschäftigten in diesen Institutionen geschieht mit dem elektronischen Heilberufsausweis.

Der kreditkartengroße Heilberufsausweis zeigt Namen, Berufsbezeichnung, für einige Berufsgruppen ein Foto und Laufzeit des eHBA. Die Informationen zur Authentifizierung und Signatur innerhalb der Telematikinfrastruktur befinden sich als Zertifikate auf dem Mikrochip. So enthält jeder eHBA eine integrierte Identifikationsnummer, die Telematik-ID, die eine eindeutige Zuordnung in der Telematikinfrastruktur ermöglicht.

Zu dieser Infrastruktur zählen auch E-Health-Kartenleser. Diese Kartenterminals sind verbunden mit sogenannten Konnektoren. Die Konnektoren verschlüsseln und entschlüsseln Informationen, die innerhalb der Telematikinfrastruktur verschickt und empfangen werden.

Apothekerin hält Karte in der Hand

Diese Anwendungen können mit dem eHBA genutzt werden

Mit dem elektronischen Heilberufsausweis authentisieren sich Beschäftige im Gesundheitswesen, um Fachanwendungen der Telematikinfrastruktur zu nutzen. Zu den Anwendungen zählen: 

Piktgramm E-Health

Elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte für alle, kurz ePA für alle, bündelt sämtliche wichtigen Gesundheitsdaten wie Arztbriefe, Medikationen oder Befunde. Für Leistungserbringer eröffnet sie neue Wege der effizienten, sicheren und sektorübergreifenden Gesundheitsversorgung und Dokumentation. Ziel ist es, die Versorgung von Versicherten nachhaltig zu verbessern.

Piktogramm signiertes digitales Zertifikat

Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)

Arztbriefe werden nicht mehr auf Papier ausgetauscht, sondern dank Telematikinfrastruktur digital. Befunde, Medikationen, Bilddateien und andere zusätzlichen Informationen ergänzen den eArztbrief in der ePA.

Piktogramm Signaturkarte

E-Rezept und eAU

Rezepte werden digital ausgestellt und können über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) oder per App in der Apotheke abgeholt oder online eingelöst werden. Auch bei Arbeits­unfähigkeits­bescheinigungen (eAU), die direkt an Arbeitgeber bzw. an die Krankenkasse geschickt werden, entfällt der Ausdruck auf Papier.

Piktogramm Tabletten

Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Der Medikationsplan soll einen strukturierten Überblick, welche Medikamente der Patient oder die Patientin aktuell einnimmt, enthalten. Darüber hinaus soll er wichtige Zusatzinformationen, um etwa unerwünschte Wechselwirkungen zu vermeiden, zur Verfügung stellen. Aktuell bietet die Medikationsliste in der ePA einen Überblick über alle dem Patienten oder der Patientin verordneten Medikamente.

Piktogramm Telematikinfrastruktur

Notfalldatenmanagement (NFDM)

Notfalldaten – also bei Notfällen relevante Informationen – werden auf Wunsch der Versicherten dank des Notfalldatenmanagements (NFDM) direkt auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) gespeichert.

Piktogramm Ausweis freigegeben

Versichertenstammdaten-Management (VSDM)

Das Versicherten­stammdaten­management, kurz VSDM, erlaubt es, die Stammdaten von Versicherten auf deren elektronischer Gesundheitskarte (eGK) online zu prüfen und bei Bedarf direkt zu aktualisieren.

Mithilfe des Heilberufsausweises können rechtssichere elektronische Unterschriften (qualifizierte elektronische Signatur, QES) erstellt werden. KIM, Kommunikation im Medizinwesen, wird als verschlüsselter Dienst zum Verschicken und Empfangen von Nachrichten und Anhängen wie Labordaten oder Röntgenbildern, Heil- oder Kostenplänen verwendet.

Welche Anwendungen der TI mit dem eHBA genutzt werden können, hängt von der individuellen Berechtigung der Berufsgruppe ab. Das medizinische Personal kann nur so viel an Informationen einsehen, wie es braucht, um Patienten und Patientinnen versorgen zu können.

Wichtige Produkte im Zusammenhang mit dem eHBA

Häufige Fragen zum elektronischen Heilberufsausweis

Mit der Digitalisierung verändern sich viele Abläufe im Gesundheitswesen. Dabei entstehen viele Fragen. Einige der häufigsten zu eHBA beantworten wir hier.

Für die unterschiedlichen Berufsgruppen im Gesundheitswesen sind unterschiedliche Herausgeber für den eHBA zuständig.

Bestellt wird der elektronische Heilberufsausweis bei sogenannten Vertrauensdiensteanbietern (VDA) wie D-Trust, einem Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe. D-Trust produziert den eHBA und verschickt ihn anschließend.

Die Lieferzeit für eHBA beträgt etwa zehn Tage, nachdem die vollständigen Unterlagen bei D-Trust eingegangen sind. Das heißt: Der Antrag wurde online abgeschlossen, die Identifizierung erfolgreich erledigt und die Freigabe des zuständigen Kartenherausgebers liegt D-Trust vor. Nachdem die eHBA per Einschreiben Einwurf verschickt worden sind, folgt in einem separaten Einschreiben Einwurf etwa drei Tage später die PIN (plus PUK), mit der die Smartcard im Kartenterminal aktiviert wird.

Bei sehr hohem Auftragsvolumen kann es zu längeren Lieferzeiten kommen.

Um den eHBA freizuschalten, benötigen Sie Ihre Vorgangsnummer und Ihr Passwort (zu finden in Ihrem Antrag). Die Freischaltung Ihres eHBA erfolgt im D-Trust E-Health Antragsportal unter dem Punkt „Meine angelegten Anträge aufrufen“. Mit der Freischaltung im D-Trust E-Health Antragsportal signalisieren Sie uns, dass Sie Ihren Ausweis erhalten haben.

Anschließend ist die Aktivierung über ein Kartenterminal notwendig. Die Aktivierung erfolgt über Ihr Primärsystem und erst mit dieser Aktivierung ist Ihr eHBA für die TI einsatzbereit. Zur Aktivierung Ihres eHBA benötigen Sie die fünfstellige PIN aus dem PIN-/PUK-Brief sowie ein Kartenlesegerät. Den PIN-/PUK-Brief erhalten Sie von D-Trust per Post, aus Sicherheitsgründen zeitversetzt nach Ihrer Karte, normalerweise etwa drei Tage später.

Die Einführung der Telematikinfrastruktur ist mit Kosten verbunden. Das betrifft die Kartenlesegeräte und Konnektoren ebenso wie eHBA und auch den Praxis- und Institutionsausweis. Die Anschaffung wird durch Refinanzierungsvereinbarungen mit dem GKV-Spitzenverband gefördert. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom jeweiligen Sektor. Für detaillierte Auskünfte kontaktieren Sie bitte den für Sie zuständigen Kartenherausgeber.

Eine Übersicht über die Refinanzierungen gibt der GKV-Spitzenverband.

Vertrauensdiensteanbieter (VDA) wie D-Trust, ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, produzieren die elektronischen Heilberufsausweise.

Hier erfahren Sie mehr.

Der elektronische Heilberufsausweis ist maximal fünf Jahre gültig und kann nicht verlängert werden. Im Anschluss muss eine Folgekarte oder ein neuer eHBA bei einem anderen Hersteller beantragt werden. D-Trust informiert rechtzeitig vor dem Ablauf, damit eine Folgekarte bestellt werden kann.