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Erfolgreicher Start des Organ- und Gewebespende-Registers: Bereits über 90.000 Registrierungen

Seit dem Start des Organ- und Gewebespende-Registers am 18. März 2024 haben sich bereits über 90.000 Bürger und Bürgerinnen ihre Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgegeben. Die neue Plattform wird von der Bundesdruckerei GmbH im Auftrag des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bereitgestellt und betrieben. 

Bundesdruckerei als Full-Service-Partner 

Mit dem Go-Live steht nun das so genannte Erklärendenportal und damit die zentrale Webseite für alle Bürger und Bürgerinnen bereit, die ihre Organ- oder Gewebespende-Erklärung abgeben und rechtssicher dokumentieren möchten. Zudem steigt die Entscheidungssicherheit für Ärzte und Ärztinnen sowie Angehörige: Wer möchte, kann im Register nicht nur die Organspende-Erklärung abgeben, sondern sie auch widerrufen oder regelmäßig erneuern. Dies macht es dem ärztlichen Personal einfacher, den Willen der betroffenen Person sicher festzustellen.  

Die Konzeption, Entwicklung und der fortlaufende Betrieb des Registers werden bereitgestellt von der Bundesdruckerei: „Wir führen das komplexe und anspruchsvolle Projekt seit 2020 gemeinsam als Full-Service-Provider für das BfArM durch und freuen uns sehr, dass das Register erfolgreich gestartet ist und so gut angenommen wird.“, sagt Simon Friedrich von der Bundesdruckerei, der das herausfordernde Entwicklungsprojekt als Gesamtprojektleiter übernommen hatte. „Die geleistete Pionierarbeit können wir als Technologieunternehmen des Bundes auch in andere Projekte einbringen, um insbesondere das digitale Ökosystem um den Online-Ausweis stetig zu erweitern.“ 

Anmeldung über die Online-Ausweisfunktion  

Für die Eintragung in das Register benötigen die potenziellen Spender und Spenderinnen die Online-Ausweisfunktion ihres Personalausweises oder ihres elektronischen Aufenthaltstitels. Über die AusweisApp erfolgt im Anschluss die Anmeldung auf der Website des Organspende-Registers über einen PC oder ein mobiles Endgerät.   

Bisher bestehende Organspendeausweise, Patientenverfügungen oder andere schriftliche Erklärungen behalten ihre Gültigkeit und können neben dem Organ- und Gewebespende-Register für die Dokumentation genutzt werden. Bei mehreren Erklärungen gilt immer die jüngste.  

Ausbau des Registers in Stufen  

In der stufenweisen Einführung des Organ- und Gewebespende-Registers ist auch eine Anbindung der GesundheitsID über Krankenkassen-Apps geplant. Damit erweitern sich auch die Möglichkeiten zur Anmeldung in das Register. In einem letzten Schritt werden bis zum Januar 2025 auch Einrichtungen für Gewebespende an das Register angeschlossen.