Frau mit Notebook am Tisch schreibt was auf und ist zu Hause
Case Study

Digitale Justiz: Mecklenburg-Vorpommern setzt auf qualifizierte Signaturkarten von D-Trust und BehördenIDENT

Papierberge adieu: Die elektronische Akte soll deutschlandweit bis zum 1. Januar 2026 die Papierakte in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften ablösen. Das Justizministerium Mecklenburg- Vorpommern setzt bereits heute auf digitale Unterschriften und das BehördenIDENT-Verfahren von D-Trust.

Ausgangssituation und Zielsetzung

Das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013 sowie das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 haben sich als maßgebliche Triebfedern für die Digitalisierung der Justiz in Mecklenburg-Vorpommern erwiesen. Das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern (M-V) in Schwerin hat zur Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben verschiedene Projekte initiiert. Inzwischen ist der elektronische Rechtsverkehr ein fester Bestandteil des Alltags in den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Neben dem elektronischen Rechtsverkehr (eRV) erfordern die gesetzlichen Regelungen die Einführung einer elektronischen Akte (eAkte). Für diese gibt es an fünf Standorten in M-V Pilotvorhaben. Hier kommt auch eine wichtige Voraussetzung für die digitale Aktenführung zum Einsatz: die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Die Justiz benötigt jedoch nicht nur eine Lösung für rechtskonforme digitale Unterschriften. Gefragt ist zudem ein Konzept, das Mitarbeitern erlaubt, sich sicher und bequem für die QES zu identifizieren.

Bis zum 1. Januar 2026 muss die elektronische Akte die Papierakte in allen Gerichten und Staatsanwaltschaften in Deutschland abgelöst haben. Es ist ein aufwendiges und umfassendes Vorhaben, das nur Schritt für Schritt umgesetzt werden kann. Es freut mich zu sehen, dass motivierte Richterinnen und Richter sowie Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter an dem Projekt arbeiten.

Katy Hoffmeister Justizministerin

Lösung und Umsetzung

Die QES ist das höchste Signaturniveau gemäß der sogenannten eIDAS-Verordnung der EU und erfüllt das Schriftformerfordernis nach § 126 BGB. Das heißt: Sie ist der Unterschrift per Hand in ihrer Rechtswirkung gleichgestellt. Die QES bestätigt die Unversehrtheit eines digital unterschriebenen Dokuments und die Identität des Empfängers. Beim Produkt von D-Trust sind die Zertifikate der QES auf einer Signaturkarte gespeichert, die immer auf eine natürliche Person ausgestellt und nicht übertragbar ist. Gerade weil jene Smartcard als Identitätsnachweis der Behördenmitarbeiter als zentraler Vertrauensanker dient, braucht es eine zuverlässige Vorab-Identifizierung der Inhaber. Als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter der Bundesdruckerei-Gruppe bietet D-Trust dem Justizministerium M-V dafür ein ebenso sicheres wie komfortables Verfahren: BehördenIDENT. Die Identifizierung erfolgt in der Behörde. Das beschleunigt das Antragsverfahren, ohne die Sicherheit der Prozesse zu gefährden. Für die Nutzer sind keine zusätzlichen Wege erforderlich. Vielmehr stehen ihnen vor Ort feste Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung.

Ergebnis

Nach Einschätzung des Justizministeriums M-V ist die Umstellung auf die digitale Unterschrift im Wesentlichen gelungen. Es hat sich lediglich gezeigt, dass das Verständnis für die neuen Abläufe bei den Nutzern noch geschärft werden muss. Dies war mit händischen Unterschriften selbstverständlich unmittelbar änderbar. Das BehördenIDENT-Verfahren und die Betreuung verlaufen bisher reibungslos.

Ausblick

Der flächendeckende Roll-out der Signaturkarte steht noch bevor. In der nächsten Stufe folgt die Einbindung der Staatsanwaltschaften in die neuen Arbeitsabläufe. Damit kommen die Signaturkarte und das BehördenIDENT-Verfahren bald an fünf weiteren Standorten in Mecklenburg-Vorpommern zum Einsatz.

Über D-Trust

Die D-Trust GmbH mit Sitz in Berlin ist ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe. Technologisch ausgereifte Lösungen machen es zu einem Vorreiter für sichere digitale Identitäten. So stärkt das Unternehmen das Vertrauen in die Digitalisierung. Als unabhängiger und qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter ist D-Trust bereits seit 2016 im Rahmen der eIDAS-Verordnung bei der Bundesnetzagentur gelistet. Das Unternehmen übersetzt Vertrauen in konkrete Produkte: Es stellt rechtssichere und zertifizierte Vertrauensdienste wie digitale Zertifikate und elektronische Signaturen zur Verfügung. Sie entsprechen den höchsten Sicherheitsstandards moderner Infrastrukturen und ermöglichen sichere digitale Identitäten für Unternehmen, Behörden und im privaten Umfeld.

Über das Justizministerium

Das Justizministerium ist zuständig für alle Verfassungs- und spezielle Rechtsfragen, den Justizvollzug und die Sozialen Dienste der Justiz und das Justizprüfungswesen. Weitere Aufgaben des Ministeriums sind Kirchenangelegenheiten, Normprüfung, die Rehabilitierung und Wiedergutmachung im Bereich des SED-Unrechts, Deregulierung und Bürokratieabbau. Das Justizministerium ist zudem an Gesetzesvorhaben im Land und im Bund beteiligt. Der Geschäftsbereich des Justizministeriums erstreckt sich von den Amts- und Landgerichten über das Oberlandesgericht, die Verwaltungsgerichte, die Arbeitsgerichte, die Sozialgerichte, das Finanzgericht, die Staatsanwaltschaften, die Justizvollzugseinrichtungen bis hin zu den Sozialen Diensten der Justiz. Dem Justizministerium obliegt die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften des Landes. In der Justiz des Landes M-V arbeiten rund 3.000 Beschäftigte.