Informationen zur Barriere·freiheit auf den Internet-Seiten von der Bundesdruckerei-Gruppe

Die Internet·seite von der Bundes·druckerei-Gruppe ist für alle Menschen. 

Das ist uns wichtig: Menschen mit Behinderungen sollen keine Probleme auf diesen Internet·seiten haben. Deshalb sollen die Internet·seiten barriere·frei sein. 

Welche Vorschriften gelten für die Barriere·feiheit von Internet·seiten? 

Es gibt Vorschriften für barriere·freie Internet·seiten. Die Vorschriften stehen in deutschen Gesetzen. Und in Gesetzen für Europa. 

Die Vorschriften stehen

  • im Behinderten·gleichstellungs·gesetz für Deutschland: In der Vorschrift BITV 2.0. Die Abkürzung bedeutet: Barriere·freie Informations-Technik-Verordnung 2-0.
  • in der Richtlinie von der Euro·pä·ischen Union mit der Nummer 2016-2102. 

Was erfahren Sie in diesem Text? 

Die Bundes·druckerei-Gruppe hält sich an die Vorschriften für barriere·freie Internet·seiten. 

Im Text lesen Sie: Sind die Internet·seiten von der Bundes·druckerei-Gruppe barriere·frei? Der Text heißt: Erklärung zur Barriere·freiheit. 

Für welche Seiten gilt die Erklärung zur Barriere·freiheit? 

Die Erklärung zur Barriere·freiheit gilt für alle Internet·seiten von der Bundes·druckerei-Gruppe. Zur Bundesdruckerei-Gruppe gehören nämlich mehrere Unternehmen. Alle Unternehmen zusammen nennen wir: Bundesdruckerei-Gruppe GmbH.

GmbH ist die Abkürzung für: Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Das bedeutet: Die Bundesdruckerei-Gruppe ist ein Konzern. Ein Konzern hat mehrere Unternehmen. Das ist die Internet-Adresse: www.bundesdruckerei.de  

Wie barriere·frei sind unsere Internet·seiten? 

Manche Teile von der Internet·seite sind noch nicht ganz barriere·frei. Das heißt: Manche Vorschriften von der BITV 2.0 konnten wir noch nicht einhalten. Das tut uns leid. Aber wir arbeiten weiter an der Technik der Internet·seite. Die Internet·seite soll später ganz barriere·frei sein. 

Wann haben wir die Technik auf unserer Internet·seite verändert? 

Wir haben die Technik der Internet·seite im Jahr 2021 verändert. Und die neue Internet·seite gibt es seit dem 8. Februar 2022. Wir haben dabei auf die Barriere·freiheit ge·achtet. Und wir haben Probleme für Menschen mit Behinderungen auf unserer Internet·seite beseitigt. Aber noch nicht alle Probleme. Ein anderes Wort für Problem ist: Barriere. 

Was ist nicht barriere·frei auf unserer Internet-Seite? 

Es gibt eine Liste mit Barrieren. Es sind Barrieren für Menschen mit verschiedenen Behinderungen. Besonders eine Barriere tut uns leid: Es gibt nur wenig Leichte Sprache. Aber wir arbeiten an einer Übersetzung. 

Dann bekommen Sie diese Informationen in Leichter Sprache:

  • Informationen über unser Unternehmen: Die Bundes·druckerei-Gruppe.
  • Wie Sie die Internet·seite von der Bundes·druckerei bedienen.
  • Themen auf der Internet·seite von der Bundes·druckerei. 

Von wann ist diese Erklärung zur Barriere·freiheit? 

Wir haben einen Test mit unseren Internet·seiten gemacht. Das war am 23. Februar 2023. Beim Test haben wir Barrieren für Menschen mit Behinderungen gefunden. Wir haben eine Liste mit allen Barrieren gemacht. Dann haben wir an der Technik der Internet·seite ge·arbeitet. Und Barrieren beseitigt. Diesen Text haben wir am 16. Februar 2024 neu geschrieben. Das heißt: Es hat sich wieder etwas verbessert auf der Internet-Seite von der Bundes·druckerei. 

Wie können Sie uns eine Barriere auf der Internet-Seite melden? 

Vielleicht hat jemand Probleme beim Bedienen von der Internet·seite. Oder die Sprache ist zu schwer. 

Gibt es ein Problem für Sie auf der Internet-Seite von der Bundes·druckerei? Dann können Sie sich bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür unser Kontaktformular. Das Kontaktformular ist hier im Internet. 

Adresse 

Vielleicht möchten Sie einen Brief schreiben. Das ist unsere Adresse: 

  • Bundesdruckerei-Gruppe, Bereich Unternehmens·kom·mu·ni·ka·tion, Kommandantenstraße 18, 10 969 Berlin 

E-Mail-Adresse 

Vielleicht möchten Sie eine E-Mail schicken. Das ist die E-Mail-Adresse: info@bdr.de 

Hilfe für Menschen mit Behinderungen bei einem Streit

Das Schlichtungs·verfahren. Haben Sie uns eine Barriere mit·geteilt? Und sind Sie mit der Antwort nicht zufrieden? Dann können Sie sich an die Schlichtungs·stelle wenden. Die Schlichtungs·stelle hilft Menschen mit Behinderungen bei einem Streit. Zum Beispiel: Bei einem Streit über Barriere·freiheit. Das nennt man: Schlichtungs·verfahren. Die Vorschriften dafür stehen im Behinderten·gleichstellungs·gesetz. Die Schlichtungs·stelle hat eine eigene Internet·seite. Klicken Sie auf den Link. Dann kommen Sie zur Internet-Seite von der Schlichtungs·stelle. Die Internet·seite ist in Leichter Sprache. 

Diese Infos bekommen Sie bei der Schlichtungs·stelle

Wie geht das Schlichtungs·verfahren? Verfahren bedeutet: Was macht die Schlichtungs·stelle bei einem Streit? Und wie können Sie die Schlichtungs·stelle einschalten?   

Adresse von der Schlichtungs·stelle

Schlichtungs·stelle nach dem Behinderten·gleichstellungs·gesetz beim Behinderten-Beauftragten, Mauerstraße 53, 10 117 Berlin, Telefon-Nummer der Schlichtungs·stelle: 030 – 18 527 2805, E-Mail-Adresse: info@schlichtungsstelle-bgg.de, Fax-Nummer: 030 – 18 527-2901