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Elektronischer Praxisausweis/Institutionsausweis - SMC-B & SMC-B ORG

Authentifizierung berechtigter Institutionen zur Telematikinfrastruktur

 

Die SMC-B, auch bekannt als elektronischer Praxis- oder Institutionsausweis, ist der Schlüssel für die Telematikinfrastruktur (TI), die alle Akteure des Gesundheitswesens vernetzt. Mit dem Ausweis authentisieren sich beteiligte Institutionen im Gesundheitswesen als medizinische Einrichtung (Praxis, Klinik, Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtung , Apotheke oder Krankenhausapotheke) gegenüber den Diensten der TI.
 

 Ihr Nutzen auf einen Blick

  • Sicherer Zugang zur Telematikinfrastruktur
  • Schnelle und einfache Handhabung
  • Zugriff auf Patienteninformationen (Versichertenstammdaten) innerhalb der TI
  • Verschlüsselung der Kommunikation im Medizinwesen (KIM) innerhalb der TI
  • Lösung von der gematik und Herausgebern zertifiziert
  • Zukunftssicherheit mit der neuesten Kartengeneration G 2.1

Online Ausweisfunktion (eID)

Schnell und sicher von zu Hause aus identifizieren

Kunden mit einem Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und NFC-fähigem Smartphone können die Identifizierung mit der eID-Funktion bequem und sicher von zu Hause aus durchführen.

Dieses Video wird über den YouTube-Kanal der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Der Praxis- bzw. Institutionsausweis – kurz SMC-B (Security Module Card Typ B) – ermöglicht den sicheren Zugriff auf das digitale Gesundheitsnetz.

Produktdetails

Smartcard für den sicheren Zugang zur Telematikinfrastruktur

Mit dem Praxis- bzw. Institutionsausweis (SMC-B), der sogenannten Security Module Card Typ B, erhalten Sie sicheren Zugang zum digitalen Gesundheitsnetzwerk in Deutschland, der Telematikinfrastruktur (TI). Die Teilnahme an der TI ist für Arzt-, Psychotherapeuten- und Zahnarztpraxen, Apotheken, Krankenhäuser, Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen sowie Krankenhausapotheken verpflichtend. Die Karte für Organisationen im Gesundheitswesen, die keine Leistungserbringer sind, z. B. Krankenversicherungen, Kassenärztliche bzw. Kassenzahnärztliche Vereinigungen, TIM-Hersteller und -Anbieter oder die Kammern, heißt SMC-B ORG.

Zwischen dem Praxisausweis und dem Institutionsausweis gibt es technisch keinen Unterschied, der alleinige Unterschied besteht in den Anwendergruppen. Die SMC-B für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten heißt Praxisausweis, für Apotheken, Krankenhäuser, Privatkliniken und weitere Institutionen im Gesundheitswesen nennt sie sich Institutionsausweis. Die Funktionen sind die gleichen. Die SMC-B bzw. SMC-B ORG ermöglicht den oben genannten Leistungserbringern und Organisationen den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI).

Herausgeber des elektronischen Praxisausweises sind die kassenärztlichen und kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KV/KZV) der jeweiligen Bundesländer sowie die Landesapothekerkammern für Apotheken. Die Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH (DKTIG) ist Herausgeber des Institutionsausweises im stationären Sektor. Die gematik GmbH ist hingegen der Herausgeber für die SMC-B ORG für sonstige Organisationen im Gesundheitswesen (Krankenversicherungen, KV/KZV, Kammern etc.). D-Trust GmbH, ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, ist der Vertrauensdiensteanbieter und Produzent der SMC-B sowie der SMC-B ORG.

Eine Karte für viele digitale Anwendungen nutzen

Im digitalen Gesundheitswesen spielt die kleine Karte eine zentrale Rolle. Eingesteckt in das Kartenterminal und in Verbindung mit der Eingabe einer geheimen PIN, weist sie eindeutig die Identität der jeweiligen Praxis oder Institution nach. Sie bietet folgende Funktionen:

Authentifikation:

Die Identität der berechtigten Institution wird nachgewiesen und die Verbindung zur Telematikinfrastruktur abgesichert.

Institutionsstempel:

Die elektronische Signatur löst Aktionen im Namen der jeweiligen Institution aus und dient als Herkunftsnachweis.

Institutionsverschlüsselung:

Verschlüsselungszertifikat und Schlüssel ermöglichen eine sichere Kommunikation von Praxisdaten via E-Mail für alle berechtigten Personen der Institution.

Die SMC-B ermöglicht mithilfe von kryptographischen Identitäten:

  • den Zugriff auf Daten der elektronischen Gesundheitskarte,
  • die Authentisierung einer Einrichtung beim Zugang zur TI durch den Aufbau einer VPN-Verbindung,
  • die elektronische Signatur von Dokumenten oder Daten, wobei diese Signatur der Institution, nicht aber einer einzelnen Person zugeordnet wird, sowie die Verschlüsselung,
  • Entschlüsselung und Umschlüsselung von Nachrichten via Kommunikation im Medizinwesen (KIM).

Schritt für Schritt zur sicheren Anbindung an die TI:

  1. Praxisausweis/Institutionskarte (SMC-B) über unser Online-Antragsportal bestellen
  2. Durchführung der persönlichen Identifizierung des Antragstellers
  3. Freigabe des Antrags durch Ihre kassenärztliche/kassenzahnärztliche Vereinigung, die Apothekerkammer bzw. die DKTIG
  4. Produktion und anschließender Versand der Karte per Einschreiben sowie separater und zeitlich versetzter Versand des PIN-/PUK-Briefs
  5. Freischaltung Ihrer Karte im Antragsportal nach Erhalt

Bestellen Sie jetzt Ihren Praxis- oder Institutionsausweis über das D-Trust-Antragsportal. Bitte beachten Sie, dass Sie den SMC-B-Antrag für Ihre Institution nur dann stellen können, wenn dieser auch einem Inhaber eines elektronischen Heilberufsausweises zugeordnet werden kann.

In unserem Video erfahren Sie Schritt für Schritt, wie die Antragstellung für die SMC-B im Antragsportal funktioniert:

Dieses Video wird über den YouTube-Kanal der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Wie Sie den Praxis- bzw. Institutionsausweis (SMC-B) in wenigen Schritten im Antragsportal der D-Trust beantragen, erklären wir Ihnen in diesem Video.

Downloads

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Produktblatt SMC-B

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Preisinformation SMC-B

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Anleitung zur Beantragung eines Praxis- und Institutionsausweises (SMC-B)

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Infografik Telematikinfrastruktur

Häufig gestellte Fragen

Im Wesentlichen unterscheiden sich die beiden Kartentypen in der verwendeten Verschlüsselungsmethode. Die Generation G 2.1 Karten verwenden die modernere Elliptische-Kurven-Kryptografie (kurz ECC, Elliptic Curve Cryptography) Verschlüsselungsmethode.

G 2.0

Nach gematik-Spezifikation für den Online-Produktivbetrieb (Stufe 1) - OPB1 Release 1.6.4 / Produkttypversion 4.4.0-2

Zertifikate auf der SMC-B:

  • X.509 nonQES (zur Authentisierung und Verschlüsselung)
  • X.509 QES (zur Signierung)
  • CV-Zertifikat 1 (für Zugriff auf eGK G1 plus)
  • CV-Zertifikat 2 (für Zugriff auf eGK G2)
  • Gerätezertifikat (für Geräteauthentisierung)

G 2.1

Nach gematik-Spezifikation für den Online-Produktivbetrieb gemProdT_HBA_ObjSys_G2_1_PTV_4.7.1-0

Zertifikate auf der SMC-B:

  • RSA und ECC X.509 nonQES (zur Authentisierung, Verschlüsselung und Signierung)
  • CV-Zertifikat 1 (für Zugriff auf eGK G1 plus)
  • CV-Zertifikat 2 (für Zugriff auf eGK G2)
  • Gerätezertifikat (für Geräteauthentisierung)

Bitte beachten Sie, dass Sie den SMC-B-Antrag für Ihre Institution nur dann stellen können, wenn dieser auch einem Inhaber eines elektronischen Heilberufsausweises zugeordnet werden kann.

Arzt- oder Psychotherapeutenpraxis:

Ärzte und Psychotherapeuten können ihren elektronischen Praxisausweis direkt im D-Trust-Antragsportal bestellen: https://ehealth.d-trust.net/antragsportal

Zahnarztpraxis:

Zahnarztpraxen melden sich im Portal ihrer Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) an. Von dort werden sie zum D-Trust-Antragsportal weitergeleitet. Zahnarztpraxen erhalten von ihrer zuständigen KZV vorausgefüllte Anträge.

Krankenhäuser / Privatkliniken:

Die Antragsteller der Krankenhäuser und Privatkliniken können ihre SMC-B direkt im D-Trust-Antragsportal bestellen: https://ehealth.d-trust.net/antragsportal

Beim Antragsteller muss es sich um einen Vertretungsberechtigten der Institution (Krankenhaus, Privatklinik) handeln. Der Nachweis ist mit einem der Rechtsform entsprechend geeignetem Dokument zu erbringen.

Apotheken:

Die Antragsteller der Apotheken können ihre SMC-B direkt im D-Trust-Antragsportal bestellen: https://ehealth.d-trust.net/antragsportal

Hersteller/Anbieter Digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Hersteller und Anbieter Digitaler Gesundheitsanwendungen können ihre SMC-B direkt im D-Trust-Antragsportal bestellen: https://ehealth.d-trust.net/antragsportal

Private Krankenversicherungen (PKV)

Private Krankenversicherungen können für die Nutzung der Telematikinfrastruktur ihre SMC-B direkt im D-Trust-Antragsportal bestellen: https://ehealth.d-trust.net/antragsportal

Ambulanter Bereich:

Antragsteller aus dem ambulanten Bereich können ihren elektronischen Praxisausweis direkt im D-Trust-Antragsportal bestellen: https://ehealth.d-trust.net/antragsportal

Die antragstellende Person muss Inhaber oder Mitinhaber der Praxis sein.

Zu den Antragsstellern im ambulanten Bereich gehören:

  • Notfallambulanzen
  • weitere Ambulanzen am Krankenhaus mit vertragsärztlicher Abrechnung
  • Ermächtigte Ärzte
  • Belegärzte
  • Medizinische Versorgungszentren (MVZ)

Bitte wählen Sie bei der Beantragung „Praxisausweis für eine Arztpraxis“ aus. Der Antrag im ambulanten Bereich wird durch die zuständige KV als Kartenherausgeber geprüft und freigegeben wird.

Andere Organisationen im Gesundheitswesen (SMC-B ORG):

Die Antragsteller anderer Organisationen im Gesundheitswesen können ihre SMC-B ORG direkt im D-Trust-Antragsportal bestellen: https://ehealth.d-trust.net/antragsportal

Welche Dokumente und Informationen Sie zur Beantragung einer SMC-B benötigen, lesen Sie in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung.

Optionaler Bestellcode:

Um Kunden der CompuGroup Medical (CGM) den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) so einfach wie möglich zu gestalten, arbeitet D-Trust mit der CGM zusammen. Nur Kunden der CGM erhalten einen zehnstelligen Bestellcode, der im Online-Antragsportal der D-Trust eingetragen wird. Somit kann sichergestellt werden, dass der CGM-zertifizierte Techniker, der die Anbindung der Praxis an die TI vornimmt, den Status des Antrags punktuell bis zur Auslieferung mitverfolgen und bei der Terminierung des Installationstermins für die TI-Komponenten berücksichtigen kann. Die Angabe des Bestellcodes ist optional und nur für CGM-Kunden relevant.

Telefonnummer:

Die Telefonnummer wird u. a. für das SMS-TAN-Verfahren genutzt, um die Zertifikate der SMC-B freizuschalten oder zu sperren. Verwenden Sie deshalb bitte eine Mobilfunknummer oder eine Festnetznummer mit einer direkten Durchwahl. Achten Sie bitte auf die korrekte internationale Notation: 0049171123456789 oder 004930123456789.

E-Mail-Adresse:

Hinterlegen Sie eine aktuelle E-Mail-Adresse und achten Sie bitte auf die korrekte Schreibweise, da Sie regelmäßige Statusinformationen zu Ihrem Antrag und zur SMC-B an diese E-Mail-Adresse erhalten.

Rechnungsadresse:

Sofern Sie die Rechnung steuerlich geltend machen wollen, achten Sie bitte darauf, die korrekte Rechnungsadresse zu hinterlegen. Klären Sie diese Frage ggf. mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie den Antrag stellen.

Lieferadresse:

Stellen Sie bitte sicher, dass die Annahme des Einschreibens an der angegebenen Adresse gewährleistet ist.

Die Karte wird direkt nach der Produktion per Einschreiben mit persönlicher Übergabe an die hinterlegte Adresse versandt. Bitte beachten Sie, dass der Antragsteller das Einschreiben persönlich entgegennehmen muss. Stellen Sie ggf. eine Vollmacht zur Entgegennahme der SMC-B/SMC-B ORG durch eine andere Person aus oder nutzen Sie die Postvollmacht.

Der PIN-Brief wird drei Tage nach dem Versand der Karte per Post an die im Antrag hinterlegte Adresse verschickt.

Ab dem 1. April 2023 ist der Kartenherausgeber verpflichtet eine Identitätsprüfung des Antragstellers durchzuführen. Dies gilt sowohl für Erst- als auch für Folgekarten. Wir bieten Ihnen hierzu die folgenden Möglichkeiten:

  • Identservice der DPAG (Deutsche Post AG): Mit einem personalisierten Link werden Sie auf die Seiten der Deutschen Post geleitet. Dort haben Sie die Möglichkeit, zwischen zwei Verfahren auszuwählen: 1. Klassisches Postidentverfahren, das in einer Filiale der Deutschen Post durchgeführt wird oder 2) die Online-Identifizierung mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises - bequem von daheim.
  • Vor-Ort-Identifizierung durch qualifizierte Mitarbeiter des Vertrauensdiensteanbieters D-Trust und deren Partner, beispielsweise CGM Easy Ident: Die Identifikation erfolgt bei Ihnen vor Ort oder bei einer zentralen Veranstaltung. Hierfür benötigen Sie lediglich die vollständigen Antragsunterlagen sowie Ihr in den Antragsunterlagen hinterlegtes gültiges Ausweisdokument. Vorteil: Sie werden direkt vor Ort identifiziert und müssen nicht extra zur Postfiliale gehen.

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Identifizierung das Ausweisdokument nutzen, das Sie auch im Antrag angegeben haben und die Informationen auch entsprechend der Angaben im Ausweisdokument eintragen.

Sie haben Fragen zu SMC-B? Kontaktieren Sie uns:

Piktogramm für Support
D-Trust
Support-Team
+49 (0)30 2598 - 4050

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