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Ärztin Brille Kittel

Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) - Sicher authentifizieren

Signatur und Authentifikation in der Telematikinfrastruktur (TI)

Piktogramm für Telematikinfrastruktur

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist eine personalisierte Chipkarte, mit der sich Angehörige von Heilberufen gegenüber der Telematikinfrastruktur (TI) ausweisen. Mit dem Ausweis werden die Datensicherheit und der Datenschutz im digitalen Gesundheitsnetz erhöht. Ärzte und Zahnärzte erhalten den eHBA über die Landesärzte- bzw. Zahnärztekammern. Psychotherapeuten erhalten die Ausweise von den Landespsychotherapeutenkammern; Apotheker von den zuständigen Landesapothekerkammern, Versandapotheker sowie Apotheker- und Pharmazieassistenten von der gematik GmbH.

Das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) übernimmt als gemeinsame Stelle der Länder die Ausgabe von elektronischen Heilberufsausweisen an die nicht-approbierten Erbringer ärztlich verordneter Leistungen, die nicht über eigene Körperschaften zur Ausgabe der Ausweise verfügen. Aktuell können Mitglieder der Berufsgruppen Physiotherapie, Hebammen und Geburtshelfer, Pflegefachkräfte sowie Notfallsanitäter den Ausweis bestellen.

Piktogramm für Arzt

Ihr Nutzen auf einen Blick

  • Sicherer Zugriff auf die Telematikinfrastruktur und eGK
  • Schreibender Zugriff auf Applikationen der TI
  • Verschlüsselung der Kommunikation
  • Qualifizierte elektronische Signatur (QES)
  • Stapelsignatur (250 Signaturen mit einmaliger PIN-Eingabe) ohne Konnektor möglich 
  • Schnelle Beantragung und Online Identifikation mit der Online-Ausweisfunktion eID
  • Zukunftssicherheit mit der neuesten Kartengeneration G 2.1

Online Ausweisfunktion (eID)

Schnell und sicher von zu Hause aus identifizieren

Kunden mit einem Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und NFC-fähigem Smartphone können die Identifizierung mit der eID-Funktion bequem und sicher von zu Hause aus durchführen.

Dieses Video wird über den YouTube-Kanal der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Mit dem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) weisen sich Angehörige von Heilberufen gegenüber der Telematikinfrastruktur (TI) aus.

Produktdetails

Der eHBA ermöglicht eine rechtsverbindliche Signatur und Authentifikation in der Telematikinfrastruktur. Er weist den Träger eindeutig als Angehörigen der jeweiligen Berufsgruppe aus und bietet einen sicheren Zugriff auf die Telematikinfrastruktur und die elektronische Gesundheitskarte. Durch die Einführung der TI werden papierbasierte Abläufe zunehmend durch digitale Prozesse ersetzt. Der eHBA wird benötigt, um rechtssichere elektronische Unterschriften zu erstellen, die für einige medizinische Anwendungen (z. B. eArztbriefe, digitale Laborüberweisungen, E-Rezept und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)) zwingend erforderlich sind. Der eHBA wird zum unverzichtbaren Begleiter für Mitarbeiter im Gesundheitswesen, da er wichtige sicherheitsrelevante Funktionen erfüllt.

 

Sicherheitsrelevante Funktionen des eHBA

Mit dem eHBA identifizieren sich Leistungserbringer in der digitalen Welt des Gesundheitswesens. Mit dem Ausweis wird der Zugang zu den besonders geschützten Bereichen, wie der TI, den Portalen der Kammern oder Kassenärztlichen Vereinigungen gewährt. Inhaber des eHBAs authentifizieren sich elektronisch mit der Karte.

Der Inhaber kann mit dem eHBA eine elektronische Unterschrift (qualifizierte elektronische Signatur – QES) erstellen - etwa um einen elektronischen Arztbrief, das eRezept, die eAU und weitere Dokumente digital zu unterschreiben. Diese Signatur ist der händischen Unterschrift rechtlich gleichgestellt. Zudem erlaubt der eHBA das Auslösen von 250 Signaturen mit einmaliger PIN-Eingabe (Stapelsignatur). Die elektronische Signatur des eHBA kann auch außerhalb der TI genutzt werden, wenn ein Kartenlesegerät und eine Signatursoftware verfügbar ist.

Mit Hilfe des eHBA werden medizinische Daten verschlüsselt versendet und können bei Empfang entschlüsselt werden. Der Heilberufsausweis ermöglicht so einen sicheren elektronischen Datenaustausch zwischen Vertretern der Heilberufe und Krankenhäusern oder Krankenkassen. Damit steigt das Datenschutzniveau bei der Übertragung personenbezogener medizinischer Daten.

Mit dem eHBA kann auf die Patientendaten zugegriffen werden, die auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) abgespeichert sind.

Die Herausgeber des eHBA für Ärzte und Zahnärzte sind die Landesärzte- bzw. Zahnärztekammern, für Psychotherapeuten die Landespsychotherapeutenkammern, für Apotheker die zuständigen Landesapothekerkammern und für die Versandapotheker sowie Apotheker- und Pharmazieassistenten die gematik GmbH. Herausgeber für weitere Apothekenberufe ist die gematik GmbH. Für die nicht approbierten Gesundheitsberufe übernimmt das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) die Rolle des Herausgebers. Je nach Sektor unterscheidet sich der Antragsprozess im Detail. Grundsätzlich wird aber der Heilberufsausweis direkt bei D-Trust bestellt. Bitte beachten Sie, dass der Bestellprozess je Herausgeber und Sektor variieren kann. In der Regel muss sich der Antragsteller im Portal des zuständigen Kartenherausgebers zunächst für die Beantragung des eHBA registrieren, um eine Vorgangsnummer zu erhalten. Der Bestellprozess für einen eHBA sieht eine Identifikation des Antragsstellers vor. D-Trust bietet seinen Kunden die Online Identifikation mit der Online-Ausweisfunktion eID an, mit der Sie sich bequem von zuhause mit Ihrem Personalausweis identifizieren lassen können.

Wo Sie mit Ihrem Antrag starten müssen und ob Ihr Kartenherausgeber eine Vorgangsnummer vergibt oder Sie direkt einen Antrag beim Vertrauensdiensteanbieter D-Trust stellen können, erfahren Sie in unserer Übersicht der Bestellprozesse für den eHBA bei den jeweiligen Kartenherausgebern.

Infografik eHBA Beantragung
Dieses Video wird über den YouTube-Kanal der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Wie Sie den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) in wenigen Schritten im Antragsportal der D-Trust beantragen, erklären wir Ihnen in diesem Video.

eHBA: Relevante Fristen zur Nutzung in der Telematikinfrastruktur

 

Piktogramm für Stoppuhr

Bereits seit dem 1. Juli 2021 brauchen Ärzte, Psychotherapeuten und Zahnärzte für den TI-Zugang einen elektronischen Heilberufsausweis, da ab diesem Zeitpunkt von Leistungserbringern die elektronische Patientenakte vorgehalten werden muss. Ebenso eingeführt ist die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU ), für die ein eHBA zwingend benötigt wird.

WAS? WER? WANN? eHBA
Elektronische Patientenakte (ePA) Ärzte seit Juli 2021 Bei Wunsch des Patienten: eHBA zur qualifizierten Signatur beim Befüllen der ePA
Elektronische Arbeitsunfähigkeits-bescheinigung (eAU), Übermittlung an die Krankenkassen Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten seit Juli 2022 verpflichtend eHBA zur qualifizierten Signatur der eAU und für die elektronische Übermittlung über KIM (Kommunikation im Gesundheitswesen)
Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) Zahnärzte seit Januar 2023 verpflichtend eHBA zur elektronischen Übermittlung von Behandlungsplänen über KIM
Elektronisches Rezept (eRezept) verpflichtend Apothekeninhaber, festangestellte Apotheker, Apothekerassistenten sowie Pharmazieingenieure seit September 2022 eHBA für die Entgegennahme und Verordnungskorrektur des eRezeptes
Elektronisches Rezept (eRezept) verbindlicher Standard Ärzte Voraussichtlich ab März 2024* eHBA zur qualifizierten Signatur des eRezeptes bei der Ausstellung durch den Arzt
Elektronische Patientenakte (ePA) für alle Alle leistungserbringenden Berufsgruppen die mit Anwendungen der ePA (wie Arztbrief, Medikationsplan, Impfpass, Zahnbonusheft, Mutterpass oder Kinderuntersuchungsheft) arbeiten wollen/müssen Voraussichtlich ab Januar 2025 eHBA für das patientengesteuerte opt-in auf Anwendungen und zur qualifizierten Signatur übertragener Informationen

*Erfüllungsnachweis ist gegenüber Zuständiger Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zu erbringen, ansonsten droht eine pauschale Kürzung der Vergütung vertragsärztlicher Leistungen um 1%.

 

Welche Dokumente und Informationen Sie zur Beantragung benötigen, lesen Sie in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung

Ergänzung zum eHBA: Mobile Unterschrift mit sign-me eHealth

Ergänzend zum elektronischen Heilberufsausweis kann die fernausgelöste qualifizierte Signatur mittels sign-me eHealth außerhalb der Telematikinfrastruktur zum Unterzeichnen von elektronischen Dokumenten im Gesundheitswesen, z. B. Krankenkassenabrechnungen und Rezepten genutzt werden. Ortsunabhängig ist die Signatur komfortabel über den Webbrowser, hard- und softwareunabhängig, nutzbar. Eine Integration in gängige Praxisinformationssysteme ist ebenso geplant. sign-me eHealth kommt bisher außerhalb der Telematikinfrastruktur per sicherer Zweifaktor-Authentifizierung (SMS-TAN oder biometrisch) zum Einsatz, ist eIDAS-konform und somit EU-weit rechtskräftig einsetzbar. Die Beantragung ist einfach und ohne zusätzliche Identifizierung möglich, wenn die Einwilligung im eHBA-Bestellprozess erteilt wird.

Um Ihnen doppelte Wege zu ersparen, können Sie im Rahmen des Bestellprozesses zum eHBA einwilligen, dass D-Trust die durchgeführte Identifizierung für den eHBA auch für das Anlegen eines qualifizierten Zertifikats für die Fernsignatur sign-me eHealth nutzen darf. Sie müssen lediglich das entsprechende Kästchen „Zustimmung zur Nutzung der Identifizierung...“ im Antragsportal von D-Trust bestätigen. Es entstehen für Sie keinerlei Kosten oder Verpflichtungen.

sign-me eHealth ermöglicht EU-weit, elektronische Dokumente im Gesundheitswesen online und gemäß der eIDAS-Verordnung rechtssicher elektronisch zu unterschreiben.

Downloads

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Produktblatt Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

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Anleitung zur Beantragung eines elektronischen Heilberufsausweises (eHBA)

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Infografik Telematikinfrastruktur

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Preis- und Produktinformation eHBA

Häufig gestellte Fragen

Die Herausgeber des eHBA für Ärzte und Zahnärzte sind die Landesärzte- bzw. Zahnärztekammern, für Psychotherapeuten die Landespsychotherapeutenkammern, für Apotheker die zuständigen Landesapothekerkammern und für die Versandapotheker sowie Apotheker- und Pharmazieassistenten die gematik GmbH. Herausgeber für weitere Apothekenberufe ist die gematik GmbH. Für die nicht approbierten Gesundheitsberufe übernimmt das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) die Rolle des Herausgebers.

D-Trust GmbH, ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, ist der Produzent des eHBA.

Im Wesentlichen unterscheiden sich die beiden Kartentypen in der verwendeten Verschlüsselungsmethode. Die Generation G 2.1 Karten verwenden auch die modernere Elliptische-Kurven-Kryptografie (kurz ECC, Elliptic Curve Cryptography) Verschlüsselungsmethode.

G 2.0

Nach gematik-Spezifikation für den Online-Produktivbetrieb (Stufe 1) - OPB1 Release 1.6.4 / Produkttypversion 4.4.0-2

Zertifikate auf der eHBA:

  • X.509 nonQES (zur Authentisierung und Verschlüsselung)
  • X.509 QES (zur Signierung)
  • CV-Zertifikat 1 (für Zugriff auf eGK G1 plus)
  • CV-Zertifikat 2 (für Zugriff auf eGK G2)

Gerätezertifikat (für Geräteauthentisierung)

Der eHBA G 2.0 ist grundsätzlich eine Einzelsignaturkarte. Innerhalb der TI wird der eHBA G 2.0 allerdings massensignaturfähig – vorausgesetzt, der eHBA wird in Verbindung mit einem E-Health-fähigen Konnektor verwendet. In dieser Konstellation ist eine Signatur von bis zu 250 Signaturen mit einmaliger PIN Eingabe möglich. Außerhalb der TI verhält sich der eHBA G 2.0 wie eine Einzelsignaturkarte.

G 2.1

Nach gematik-Spezifikation für den Online-Produktivbetrieb gemProdT_HBA_ObjSys_G2_1_PTV_4.7.1-0

Zertifikate auf der eHBA:

  • RSA und ECC X.509 nonQES (zur Authentisierung und Verschlüsselung)
  • RSA und ECC X.509 QES (zur Signierung)
  • CV-Zertifikat 1 (für Zugriff auf eGK G1 plus)
  • CV-Zertifikat 2 (für Zugriff auf eGK G2)

Gerätezertifikat (für Geräteauthentisierung)

Der eHBA der Generation G 2.1 (IDEMIA_HC_Germany_NEO_G2.1_HBA, V1) besitzt die Funktionalität einer Massensignaturkarte. Es können bis zu 250 Signaturen mit einmaliger PIN Eingabe innerhalb und außerhalb der TI erstellt werden.

Ja, die Anschaffung eines elektronischen Heilberufsausweises wird durch die Finanzierungsvereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband gefördert. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Sektor. Für detaillierte Auskünfte kontaktieren Sie bitte die für Sie zuständige Kammer.

Für Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten:

  • eHBA beantragen

Da die Landesärzte-, Landeszahnärzte- sowie die Landespychotherapeutenkammern die Herausgeber des elektronischen Heilberufsausweises sind, muss der eHBA zunächst dort vom Antragsteller beantragt werden. Hierzu wenden Sie sich direkt an die für Sie zuständige Kammer. Dort erhalten Sie entweder die Freigabe zur Antragstellung mit einem leeren Antragsformular oder per Vorgangsnummer.

Nun haben Sie die Möglichkeit, im Antragportal mit einem leeren Antrag zu beginnen oder mit der vorgegebenen Vorgangsnummer zu starten. Nach Eingabe der Vorgangsnummer erhalten Sie einen vorgefüllten Antrag, den Sie nur noch ergänzen, ausdrucken und absenden müssen.

  • Identifizierung

Da der eHBA ein personenbezogener hochwertiger Sichtausweis ist, ist eine sichere Identifikation zwingend erforderlich. Hierfür benötigen Sie die Formulare, die Sie gemeinsam mit den Antragsunterlagen erhalten. Bitte beachten Sie die gesonderten Hinweise zur Identifikation.

  • Produktion des eHBA

Nach erfolgter Identifizierung und Bestätigung der Kammer wird die Produktion des elektronischen Heilberufsausweises ausgelöst. Der Ausweis wird am Folgetag an den Besteller per Einschreiben verschickt. Die notwendige PIN & PUK werden zeitlich versetzt nach 3 Tagen ebenfalls an den Empfänger verschickt. Bitte beachten Sie, dass Sie die Karte im Antragsportal freischalten müssen, um sie nutzen zu können. Ebenso muss die Karte zur Nutzung in der Telematikinfrastruktur aktiviert werden. In unserer Anleitung zur Freischaltung und Aktivierung finden Sie detaillierte Informationen dazu.

Für Apotheker:

  • Verwaltungsakt der Landesapothekerkammern

Im ersten Schritt müssen Sie einen Antrag auf die Ausstellung eines Apothekerausweises bei Ihrer zuständigen Landesapothekerkammer stellen. Diese nimmt den Antrag zunächst an und startet den sogenannten Verwaltungsakt in dem geprüft wird, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Zudem wird in der Regel eine Vorgangsnummer vergeben. Mit der Genehmigung des Antrages ist der Verwaltungsakt abgeschlossen.

Nun haben Sie die Möglichkeit, im Antragportal mit einem leeren Antrag zu beginnen oder mit der vergebenen Vorgangsnummer zu starten. Nach Eingabe der Vorgangsnummer erhalten Sie einen vorausgefüllten Antrag, den Sie nur noch ergänzen, ausdrucken und absenden müssen.

  • Identifizierung

Da der Apothekerausweis ein personenbezogener hochwertiger Sichtausweis ist, ist eine sichere Identifikation zwingend erforderlich. Hierfür benötigen Sie die Formulare, die Sie gemeinsam mit den Antragsunterlagen erhalten. Bitte beachten Sie die gesonderten Hinweise zur Identifikation.

  • Produktion des Apothekerausweises

Nach erfolgter Identifizierung und Freigabe der Kammer wird die Produktion des Apothekerausweises ausgelöst. Der Ausweis wird am Folgetag an den Apotheker per Einschreiben verschickt. Die notwendige PIN & PUK werden zeitlich versetzt nach 3 Tagen ebenfalls an den Empfänger verschickt. Bitte beachten Sie, dass Sie die Karte im Antragsportal freischalten müssen, um sie nutzen zu können. Ebenso muss die Karte zur Nutzung in der Telematikinfrastruktur aktiviert werden. In unserer Anleitung zur Freischaltung und Aktivierung  finden Sie detaillierte Informationen dazu.

Der elektronische Heilberufsausweis kann direkt im Online-Antragsportal der D-Trust bestellt werden: https://ehealth.d-trust.net/antragsportal.

Ausweisfoto (gilt nicht für eGBR – nicht approbierte Gesundheitsberufe):

Da der eHBA ein qualitativ hochwertiger Sichtausweis ist, müssen Sie auf dem Foto auch klar erkennbar sein. Bitte beachten Sie, dass sich Ihr Gesicht/Kopf im Zentrum des Fotos befindet. Die Dateigröße darf 12 MB nicht übersteigen. Folgende Dateiformate werden akzeptiert: JPG, JPEG, PNG und GIF

Im Antragsprozess, nach dem Hochladen Ihres Fotos haben Sie zudem die Möglichkeit, das Foto zu optimieren. So können Sie einen Bereich des Fotos auswählen, das Bild drehen sowie eine Kontrastversion zu wählen.

Bitte beachten Sie, dass der Ausweis so produziert, wie Sie ihn in im Antragsportal sehen. Eine spätere Anpassung des Fotos - nach Abschluss der Beantragung - ist aus technischen Gründen nicht mehr möglich.

Weitere Informationen finden Sie in der detaillierte sektorübergreifende Schritt-für-Schritt Anleitung zur Beantragung des eHBA.

Optionaler Bestellcode:

Die Eingabe des Bestellcodes ist optional und für Kunden vorgesehen, die von Partnern an D-Trust vermittelt wurden.

Sie erhalten Ihren eHBA per Einschreiben mit persönlicher Übergabe an Ihre Meldeadresse. Bitte beachten Sie, dass Sie als Antragsteller das Einschreiben persönlich entgegennehmen müssen. Stellen Sie ggf. eine Vollmacht zur Entgegennahme des eHBA durch eine andere Person aus oder nutzen Sie die Postvollmacht. Informationen zur Postvollmacht finden Sie im Downloadbereich.

Den PIN-Brief erhalten Sie drei Tage nach dem Versand Ihres eHBA per Post an die von Ihnen hinterlegte Meldeadresse.

Die Lieferzeit für den elektronischen Heilberufsausweis beträgt aktuell, ab dem Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen Unterlagen bei D-Trust, circa vier Wochen. Ein vollständiger Auftragseingang heißt: Die Identifizierung wurde erfolgreich abgeschlossen, die vollständigen Unterlagen (unterschriebener Antrag) sowie die Freigabe der zuständigen Kammer liegen D-Trust vor.

Bitte beachten Sie, dass wir aktuell ein sehr hohes Bestellaufkommen verzeichnen und möchten Sie, im Falle einer längeren Lieferzeit, um Verständnis bitten.

  • Identservice der DPAG (Deutsche Post AG): Mit einem personalisierten Link werden Sie auf die Seiten der Deutschen Post geleitet. Dort haben Sie die Möglichkeit, zwischen zwei Verfahren auszuwählen: 1. Klassisches Postidentverfahren, das in einer Filiale der Deutschen Post durchgeführt wird oder 2) die Online-Identifizierung mit der eID-Funktion Ihres Personalausweises - bequem von daheim.
  • Vor-Ort-Identifizierung durch qualifizierte Mitarbeiter des Vertrauensdiensteanbieters D-Trust und deren Partner, beispielsweise CGM Easy Ident: Die Identifikation erfolgt bei Ihnen vor Ort oder bei einer zentralen Veranstaltung. Hierfür benötigen Sie lediglich die vollständigen Antragsunterlagen sowie Ihr in den Antragsunterlagen hinterlegtes gültiges Ausweisdokument. Vorteil: Sie werden direkt vor Ort identifiziert und müssen nicht extra zur Postfiliale gehen.

Bitte beachten Sie, dass Sie zur Identifizierung das Ausweisdokument nutzen, das Sie auch im Antrag angegeben haben und die Informationen auch entsprechend der Angaben im Ausweisdokument eintragen. Bei der Nutzung des Reisepasses beachten Sie bitte, dass Sie zwingend auch eine Meldebescheinigung zur Identifizierung mitbringen müssen, da die Meldeadresse überprüft wird und diese nicht im Reisepass eingetragen ist.

Der Antragsprozess wird mit der Identifizierung und der Übermittlung der vollständigen und von Ihnen unterschriebenen Antragsunterlagen an die D-Trust GmbH abgeschlossen. Sobald diese Informationen bei D-Trust eingegangen sind, erfolgt die Einholung der Freigabe durch Ihre zuständige Kammer.

Sie haben Fragen zum eHBA? Kontaktieren Sie uns:

Piktogramm für Support
D-Trust
Support-Team
+49 (0)30 2598 - 4050

Hier kommt der eHBA zum Einsatz

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