
Sicher und vertrauenswürdig elektronisch kommunizieren

Lesen Sie, welche Vorteile die EU-Verordnung für den digitalen Binnenmarkt bringt – insbesondere für Unternehmen und Behörden.
eIDAS - Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt
Seit dem 1. Juli 2016 ist der europäische Binnenmarkt digital – mit 500 Millionen Anwendern und potenziellen Kunden. Verantwortlich dafür ist die „Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt“, kurz eIDAS. Sie bildet die Grundlage für eine sichere und vertrauenswürdige elektronische Kommunikation zwischen Unternehmen, Behörden und Bürgern im gesamten EU-Raum.
Warum Europa von eIDAS profitiert
Bisher hat eine Vielzahl von Barrieren verhindert, dass Lösungen für sichere elektronische Transaktionen europaweit zum Einsatz kamen. Die eIDAS-Verordnung legt jetzt einen einheitlichen, europaweit gültigen Rechtsrahmen für einen vertrauenswürdigen elektronischen Geschäftsverkehr fest. Die eIDAS-Verordnung widmet sich zwei Bereichen:
- Bei der elektronischen Identifizierung (eID) setzt eIDAS auf eine gegenseitige Anerkennung der verschiedenen nationalen eID-Systeme. Mit diesen eID-Systemen können sich Anwender europaweit elektronisch ausweisen.
- Der zweite große Regelungsbereich sind die sogenannten Vertrauensdienste. Darunter fasst die Verordnung elektronische Signaturen, elektronische Siegel, elektronische Zeitstempel, elektronische Zustell- und Bewahrungsdienste sowie die Website-Authentifizierung. Hier steht die Harmonisierung bestehender Standards und Normen im Mittelpunkt.
eIDAS nimmt rechtliche Ergänzungen und Klarstellungen vor. Sie billigt zum Beispiel der Online-Unterschrift mit dem höchsten Sicherheitsniveau, der qualifizierten elektronischen Signatur (QES), die gleiche Rechtswirkung zu wie einer per Hand geleisteten Unterschrift. Eine QES, die eIDAS-konform in einem EU-Staat ausgestellt wurde, wird in allen anderen EU-Mitgliedsstaaten anerkannt.
Zudem führt die Verordnung mit der Fernsignatur und dem elektronischen Siegel zwei neue Signaturverfahren ein. Diese beiden Verfahren machen die Nutzung der Online-Unterschrift so einfach wie nie zuvor.
Fernsignatur
Elektronische Signaturen lassen sich ab sofort mobil auslösen, zum Beispiel über Smartphones oder Tablets. Dabei wird der private Signaturschlüssel auf sicheren Servern eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters (bisher: akkreditiertes Trustcenter wie z. B. die D-TRUST GmbH) gespeichert. Dies erlaubt Anwendern den Verzicht auf eine Signaturkarte und ein Lesegerät. Die Auslösung der Signatur erfolgt über eine Zwei-Faktor-Authentifizierung. Dazu kann neben der Eingabe von Benutzername und Passwort zum Beispiel die Prüfung biometrischer Merkmale oder die Verifizierung per TAN-SMS auf dem Mobiltelefon erforderlich sein.
Elektronische Siegel
Elektronische Siegel überführen das Behördensiegel und den Firmenstempel ins Internetzeitalter. Während die elektronische Signatur immer auf eine natürliche Person ausgestellt ist, verweist das elektronische Siegel auf eine Organisation, bzw. eine juristische Person. Unternehmen und die öffentliche Verwaltung erhalten so die Möglichkeit, Bescheide, Bekanntmachungen, Geschäftskorrespondenz, Rechnungen und vieles mehr in ihrem Namen zu siegeln und somit die Herkunft und die Unversehrtheit eines Dokuments zu belegen.
sign-me
Die Bundesdruckerei hat mit sign-me eine Online-Plattform für die rechtssichere elektronische Unterschrift entwickelt. Die Lösung deckt den kompletten Prozess des elektronischen Unterschreibens ab. Die Online-Angebote von Banken, Versicherungen, Behörden oder Unternehmen lassen sich problemlos einbinden.
Vertrauensdiensteanbieter
Die Bundesdruckerei ist ein so genannter Vertrauensdiensteanbieter (VDA) für eIDAS-konforme Dienstleistungen und darf elektronische Signaturen und elektronische Siegel anbieten. Dafür musste sich das Unternehmen einer speziellen Prüfung durch eine unabhängige Konformitätsbewertungsstelle, wie zum Beispiel den TÜV, unterziehen. Diese Prüfung wird mindestens alle 24 Monate wiederholt. Mit dem Status als qualifizierter Vertrauensdiensteanbieter gehen auch verschärfte Sicherheitsvorschriften und Haftungsregelungen einher. Dazu zählen die Meldung von Sicherheitsvorfällen innerhalb von 24 Stunden, die Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit sowie der Einsatz vertrauenswürdiger IT-Systeme und IT-Infrastrukturen.
Nutzen und Vorteile der eIDAS-Verordnung
Der Mehrwert und die Nutzeneffekte der eIDAS-Verordnung ziehen sich durch alle Branchen und Wertschöpfungsprozesse. Die wichtigsten Vorteile sind:
- Schnellere Prozessdurchlaufzeiten sowie Geschäftsabschlüsse in Echtzeit
- Schnellere Reaktionen auf Kundenanfragen, was die Kundenzufriedenheit erhöht
- Kosteneinsparungen, indem Ausgaben für den Transport (Papier, Briefumschläge, Porto) und die Archivierung (Ordner, Regale, Räumlichkeiten) wegfallen
- Die Nachweisfähigkeit und die Beweissicherheit elektronischer Transaktionen werden durch einheitliche Standards gestärkt
- Wettbewerbsvorteile für europäische Unternehmen durch neue Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsmodelle
Lösungen & Produkte
5 x 5 – die 25 wichtigsten Fragen und Antworten rund um eIDAS
Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zum digitalen Binnenmarkt ist die „Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt“, kurz eIDAS, die seit 1. Juli 2016 im gesamten EU-Raum Anwendung findet. eIDAS sorgt für sichere und vertrauenswürdige digitale Transaktionen und elektronische Identifizierung zwischen Unternehmen, Behörden und Bürgern im digitalen EU-Binnenmarkt.

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