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Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

Hier finden Sie weitere Informationen zum elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) für Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten und Apotheker.

Informationen und FAQ zum elektronischen Heilberufsausweis

Freischaltung und Aktivierung

Mit der Freischaltung des Ausweises bestätigen Sie uns, dass Sie Ihren Ausweis und Ihre PIN/PUK erhalten haben. So können wir sicherstellen, dass Sie als berechtigte Person den elektronischen Heilberufsausweis erhalten haben. Für die Freischaltung benötigen Sie Ihre Vorgangsnummer und Ihr Passwort (Ausdruck Ihres Antrages), Ihr zertifkatspezifisches Service-Passwort sowie Ihren eHBA und Ihren PIN/PUK Brief. Die Freischaltung können Sie im D-Trust eHealth-Antragsportal durchführen. Detaillierte Informationen zur Freischaltung des eHBA finden Sie in der Anleitung Freischaltung und Aktivierung des eHBA.

Die Aktivierung ist erforderlich, damit Sie Ihren elektronischen Heilberufsausweis nutzen können. Hierbei vergeben Sie Ihre Wunsch-PINs. Die Aktivierung des elektronischen Heilberufsausweises durch die sogenannte Initialisierung der PIN erfolgt in der Regel über Ihr Primärsystem (z.B. PVS) in Verbindung mit einem für die Telematikinfrastruktur zugelassenen PTV3-Konnektor. Für die Aktivierung benötigen Sie Ihren eHBA und Ihren PIN/PUK-Brief.

Hinweis: Aufgrund der vielen unterschiedlichen PVS-Systeme können wir Ihnen keine detaillierte Anleitung der Aktivierung über ein Primärsystem anbieten. Bei Fragen und Problemen bei der Aktivierung wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Primärsystemanbieter.

Sollte eine Aktivierung im Primärsystem (z. B. PVS) nicht möglich sein, können Sie Ihren eHBA alternativ ohne Nutzung des Primärsystems aktivieren. Für diese Art der Aktivierung benötigen Sie ein handelsübliches externes Kartenlesegerät sowie die Software „D-Trust Card Assistant“ Die Software wird Ihnen kostenfrei von D-Trust zur Verfügung gestellt. Für die Aktivierung benötigen Sie Ihren eHBA und Ihren PIN/PUK-Brief. Hier finden Sie eine detaillierte Beschreibung der Aktivierung über den D-Trust Card Assistant.

Detaillierte Informationen finden Sie in der Anleitung zur Freischaltung und Aktivierung des eHBAs.

Die Freischaltung des eHBA bzw. der darauf enthaltenen Zertifikate muss vor der ersten Nutzung des eHBA erfolgen. Eine Frist zur Freischaltung wird aktuell nicht gesetzt.

Der eHBA verfügt über zwei unterschiedliche PINs:

  • PIN.QES: für die Erstellung von Qualifizierten Elektronischen Signaturen
  • PIN.CH: für die Verschlüsselungs- bzw. Authentifizierungsfunktion

PIN.QES: Für die Erstellung von Qualifizierten Elektronischen Signaturen erhalten Sie vorab eine fünfstellige Transport-PIN, die vor der ersten Verwendung von Ihnen in eine sechs- bis achtstellige PIN geändert werden muss. Ohne diese Aktivierung der Signatur-Funktion kann mit dem eHBA keine qualifizierte elektronische Signatur erzeugt werden.

PIN.CH: Für die Verschlüsselungs- bzw. Authentifizierungsfunktion erhalten Sie vorab eine fünfstellige Transport-PIN, die vor der ersten Verwendung von Ihnen in eine sechs- bis achtstellige PIN geändert werden muss. Ohne die Aktivierung der Verschlüsselungs- bzw. Authentifizierungsfunktion kann mit dem eHBA kein Zugriff auf die Telematikinfrastruktur erfolgen.

  • Die Zahlenkombination der PIN muss aus sechs bis acht Zeichen und den Ziffern Null bis Neun bestehen.
  • Verwenden Sie keine Kombinationen, die Ihnen leicht zugeordnet werden können, wie z. B. Geburtsdatum, Hochzeitsdatum oder Telefonnummer.
  • Vermeiden Sie triviale Zahlenkombinationen wie 123456, 111111 usw.

Die PIN.QES kann nur unter Angabe der aktiven PIN.QES, die während der Aktivierung vergeben wurde, geändert werden. Bitte bewahren Sie die aktuelle PIN.QES sorgfältig auf!

Zum Schutz vor Missbrauch ist die Zahl der aufeinanderfolgenden PIN-Falscheingaben beim eHBA auf maximal 3 begrenzt. Danach wird der eHBA zu Ihrer eigenen Sicherheit (Verhinderung von Missbrauch) gesperrt. Wenn Sie die Karten-PIN falsch eingegeben haben, können Sie diese durch die Eingabe einer Karten-PUK wieder entsperren. Wenn Sie die Karten-PIN 3 Mal in Folge falsch eingegeben haben, können Sie diese durch Eingabe Ihrer Signatur-PUK zurücksetzen. Bitte beachten Sie, dass eine Fehleingabe der PUK zur Sperrung der Karte führt und damit eine kostenpflichtige Neubeantragung des eHBA erforderlich wird.

Wenn Sie die ursprüngliche PIN.QES vollständig vergessen oder verloren haben, kann die QES-Funktion (Erzeugung rechtsverbindlicher elektronischer Unterschriften) des eHBA nicht mehr genutzt werden. Falls Sie die PIN.CH vergessen haben und diese gesperrt wurde, können Sie mithilfe der zugehörigen PUK.CH während des Entsperrens eine neue PIN.CH vergeben.

Die Zertifikate auf Ihrem eHBA haben aufgrund von Sicherheitsanforderungen des BSI (Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik) eine maximale Laufzeit von 5 Jahren. Um Ihre Anwendungen des eHBA über diesen Zeitraum hinaus nutzen zu können, müssen Sie sich vor Ablauf der 5 Jahre einen neuen elektronischen Heilberufsausweis beantragen. Wir informieren Sie rechtzeitig (ca. 3 Monate vor Auslaufen Ihres eHBA) per E-Mail und schicken Ihnen einen Link zum vereinfachten Antragsprozess für eine Folgekarte.

ICCSN

Die Integrated Circuit Card Serial Number ist eine 20-stellige weltweit eindeutige Kennnummer für Chipkarten wie die elektronische Gesundheitskarte (eGK), den Praxisausweis oder den Heilberufsausweis. Sie wird auf den eHBA gedruckt und enthält u. a. die Länderkennung und die Kodierung des Kartenherausgebers und Vertrauensdiensteanbieters (D-Trust). Eine optische Erfassung wird durch den aufgebrachten QR-Code oder Barcode ermöglicht.

EFN

Die 15-stellige einheitliche Fortbildungsnummer ermöglicht die Identifikation eines Arztes und wird diesem von seiner zuständigen Landesärztekammer zugeordnet. Eine optische Erfassung wird durch den aufgebrachten QR-Code oder Barcode ermöglicht.

CAN

Die Card Access Number wird für den kontaktlosen Einsatz beim Auslesen der Chipdaten des eHBA benötigt. Es handelt sich um eine sechsstellige Zufallszahl, die nicht aus personen- oder dokumentenbezogenen Daten berechnet wird.

Dieses Video wird über den YouTube-Kanal der Bundesdruckerei zur Verfügung gestellt. Nähere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.

In diesem Video leiten wir Sie Schritt für Schritt durch die Freischaltung Ihres eHBAs im Antragsportal der D-Trust. Das im Video gezeigt SMS-TAN-Verfahren steht nicht mehr zur Verfügung, bitte nutzen Sie die Option „Servicepasswort“.

Download

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Anleitung zur Freischaltung und Aktivierung des eHBA

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Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) - Anleitung zum Aktivieren, PIN ändern und entsperren

Sperrung

Im Falle eines Verlusts Ihres eHBA sollten Sie die Sperrung beauftragen, um Missbrauch vorzubeugen.

Die Sperrung des eHBA bzw. der darauf enthaltenen Zertifikate erfolgt im D-Trust-Antragsportal mittels SMS-TAN-Verfahren oder Servicepasswort. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, dass der Kartenherausgeber, d. h. die zuständige Kammer, die Sperrung auslöst. Melden Sie sich hierzu im Antragsportal unter https://ehealth.d-trust.net/antragsportal/ mit Ihrer Vorgangsnummer und dem Passwort an. Diese finden Sie auf dem Deckblatt Ihres Antrags.

  1. Melden Sie sich im D-Trust Antragsportal unter https://ehealth.d-trust.net/antragsportal mit Ihrer Vorgangsnummer und dem Passwort an. Diese finden Sie auf dem Deckblatt Ihres Antrags.
  2. Identifizieren Sie die zu sperrende Karte anhand der eindeutigen ICCSN und klicken Sie auf die Schaltfläche „Sperren“.
  3. Klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche „SMS-TAN anfordern“. Anschließend erhalten Sie die SMS-TAN an die hinterlegte Telefonnummer.
  4. Tragen Sie die erhaltene SMS-TAN in das Eingabefeld „SMS-TAN“ ein.
  5. Aktivieren Sie das Kontrollkästchen „Hiermit beantrage ich die unwiderrufliche und endgültige Sperrung meines Zertifikatsprodukts.
  6. Schließen Sie den Vorgang ab, indem Sie auf die Schaltfläche „Bestätigen“ klicken.

  1. Melden Sie sich im D-Trust Antragsportal unter https://ehealth.d-trust.net/antragsportal/mit Ihrer Vorgangsnummer und dem Passwort für das Online-Antragsportal an. Diese finden Sie auf dem Deckblatt Ihres Antrags.
  2. Identifizieren Sie die zu sperrende Karte anhand der eindeutigen ICCSN und klicken Sie auf die Schaltfläche „Sperren“.
  3. Selektieren Sie das Auswahlfeld „Servicepasswort“ für die Option „Bitte wählen Sie aus, wie Sie die Sperrung durchführen möchten.“
  4. Geben Sie Ihr selbst gewähltes Servicepasswort in das Eingabefeld „Servicepasswort“ ein. Das Servicepasswort finden Sie in den Antragsunterlagen für Ihren eHBA auf Seite 5.
  5. Aktivieren Sie das Kontrollkästchen „Hiermit beantrage ich die unwiderrufliche und endgültige Sperrung meines Zertifikatsprodukts.“
  6. Schließen Sie den Vorgang ab, indem Sie auf die Schaltfläche „Bestätigen“ klicken.

Beachten Sie bitte auch: Wenn die Karte einmal gesperrt wurdeist, kann sie nicht mehr genutzt werden. Eine Sperrung kann nicht rückgängig gemacht werden. Sie müssen in diesem Fall eine neue Karte beantragen.

Nein, die Sperrung der Zertifikate des eHBA ist unwiderruflich und endgültig.

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