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Erste Verkaufsstelle - Rückverfolgungssystem für Tabakwaren

Viele Großhändler übernehmen die Registrierung für Ihre Einzelhändler. Erfahren Sie hier mehr dazu.

Als erste Verkaufsstelle von Tabakprodukten sind Sie gemäß TPD dazu verpflichtet, sich im Rückverfolgbarkeitssystem von Tabakwaren zu registrieren. Viele Großhändler übernehmen die Registrierung für ihre Einzelhändler und dienen als erste Anlaufstelle bei Fragen.

Registrierung

Ja, jede Verkaufsstelle muss registriert werden. Dies gilt auch für Standorte von Zigarettenautomaten. Wir empfehlen Ihnen, sich zunächst an Ihren Großhändler zu wenden. Viele Großhändler unterstützen ihre Partner und übernehmen die Registrierung. Sie haben aber auch die Möglichkeit, sich selbst zu registrieren. Hier gelangen Sie zum Registrierungsportal.

Sie sind dazu verpflichtet, die einmalig erhaltenen Registrierungsdaten weiteren Händlern mitzuteilen.

Wir empfehlen Ihnen, sich zunächst an Ihren Großhändler zu wenden. Viele Großhändler unterstützen ihre Partner und übernehmen die Registrierung. Sie haben auch die Möglichkeit, sich über ein GUI zu registrieren. Hier gelangen Sie zum Registrierungsportal. Hier finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Registrierungsprozess.

Nach erfolgreicher Registrierung (Onboarding) bekommen Sie zwei SMS-Kurznachrichten. Die eine SMS beinhaltet das Passwort für das TLS-Client-Zertifikat. Es kann dazu kommen, dass die Buchstaben großes „I“ oder kleines „l“ sowie der Buchstabe großes „O“ und die Zahl „0“ verwechselt werden. Bitte prüfen Sie das Passwort auf diese Zeichen und probieren Sie unterschiedliche Kombinationen aus.

Sie erhalten eine SMS, wenn die von Ihnen angegebene Mobilfunknummer korrekt war. Nach erfolgter Registrierung bekommen Sie drei E-Mails. In der dritten E-Mail wird das TLS-Client-Zertifikat mit übersendet.

Des Weiteren wird in dieser E-Mail auch die angegebene Mobilfunknummer angezeigt. Sollte diese Mobilfunknummer nicht korrekt sein, registrieren Sie sich bitte erneut.

Selfmanagementportal

Falls die Registrierung von Ihrem Großhändler durchgeführt wurde, wenden Sie sich bitte an den Großhändler. Haben Sie die Registrierung selbst vorgenommen, finden Sie Ihre ID im Selfmanagementportal unter „Einstellungen“.

Um das Selfmanagementportal zu nutzen zu können, ist zunächst eine vollständige Registrierung erforderlich. Hier gelangen Sie zum Registrierungsportal. Während des Registrierungsprozesses erhalten Sie per E-Mail Ihre Zugangsdaten sowie ein TLS-Client-Zertifikat. Dies müssen Sie in Ihrem Browser zunächst einrichten. Per SMS erhalten Sie anschließend die dazugehörigen Passwörter.

Nach erfolgreich abgeschlossener Registrierung können Sie sich im Selfmanagementportal anmelden.

Sie haben die Möglichkeit, Ihre Adressdaten im Selfmanagementportal unter "Einstellungen" zu ändern.

Allgemein

Über das individuelle Erkennungsmerkmal kann jede Einzel- oder aggregierte Verpackung von Tabakerzeugnissen identifiziert werden. Es wird als eindeutiger alphanumerischer Code auf jede Einzel- oder aggregierte Verpackung von Tabakerzeugnissen aufgebracht.

Nein, außer den in der EU-Tabakproduktrichtlinie geforderten Informationen dürfen im individuellen Erkennungsmerkmal keine weiteren Informationen enthalten sein.

Nein, Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen dürfen ohne ein Erkennungsmerkmal auf der Packung seit dem 20. Mai 2020 nicht mehr in den freien Verkehr gebracht werden.

Die Verordnung gilt seit dem 20. Mai 2019 zwingend nur für Zigaretten und Feinschnitt. Andere Produkte wie Pfeifentabak und Liquids für E-Zigaretten sind davon bisher nicht betroffen, auch wenn sie Nikotin enthalten.

Das GUI unterstützt die Sprachen Deutsch und Englisch. Die verwendete Sprache ist abhängig von der Browser-Einstellung. Ist im Browser weder Deutsch noch Englisch voreingestellt, wird das GUI in Englisch angezeigt.