Personaldokumente/elektronischer Reisepass - FAQ

Neue vorläufige Dokumente und Kinderreisepässe
Neben den hochwertig abgesicherten, maschinenlesbaren EU-Reisepässen und Bundespersonalausweisen, die zentral in der Bundesdruckerei GmbH personalisiert werden, gibt es für Antragsteller die Möglichkeit, in Eilfällen von der zuständigen Personalausweis- und Passbehörde ein vorläufiges Dokument kurzfristig zu erhalten.
Der Bundesminister des Innern hat am 03. Dezember 2001 mit Zustimmung des Bundesrates die Verordnung zur Reform pass- und personalausweisrechtlicher Vorschriften erlassen. Darin wird geregelt, dass vorläufige Reisepässe, vorläufige Personalausweise und Kinderreisepässe zukünftig sicherheitstechnisch aufgewertet und in maschinenlesbarer Form ausgestellt werden.
Die Verordnung ist im Bundesgesetzblatt Nr. 63, G 5702, ausgegeben am 05. Dezember 2001, veröffentlicht.
Einführungstermin: 1. Januar 2004, 2-jährige Übergangsfrist bis 31.12.2005.
Folgende Anforderungen werden mit dem neuen Konzept erfüllt:
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Umsetzung der EU-Mindeststandards für die Fälschungssicherheit von Reisedokumenten (Entschließung der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedsstaaten vom 17. Oktober 2000,
Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften ABl. C 310 vom 28.10.2000, S. 1 f.). -
Erhöhung der Fälschungssicherheit der Blankovordrucke.
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Sicherheitstechnische Verbesserung des Ausstellungsverfahrens zur Erhöhung des Schutzes gegen Verfälschung der inhaltlichen Daten.
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Angleichung der Dokumente an die Empfehlungen der International Civil Aviation Organization (ICAO)
Wichtig für USA-Reisende*:
Mit einem gültigen EU-Reisepass ist die visafreie Einreise in die USA möglich.
Sowohl der elektronische Reisepass (ePass) mit digitalem Gesichtsbild bzw. ab dem 1. November 2007 mit digitalem Gesichtsbild und elektronischen Fingerabdruck als auch die regulären Europapässe, die vor dem 1. November 2005 ausgestellt wurden und noch keinen Chip enthalten, ermöglichen die visafreie Einreise in die USA.
Seit dem 1. Mai 2006 müssen deutsche Bürgerinnen und Bürger, die nur vorläufige Reisepässe besitzen, für die Einreise in die USA zusätzlich ein Visum beantragen.
Für Kinder muss ab dem 26.Oktober 2006 zur visafreien Einreise ebenfalls ein regulärer elektronischer Reisepass beantragt werden. Die visafreie Einreise mit einem vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellten, gültigen, maschinenlesbaren Kinderreisepasses ist möglich.
Bitte informieren Sie sich über die detaillierten Einreisebestimmungen auf den Internetseiten des Auswärtigen Amts unter www.auswaertiges-amt.de
bzw. www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/LaenderReiseinformationen.jsp
oder der Amerikanische Botschaft unter www.us-botschaft.de.
*Quellen: Bundesministerium des Innern, Auswärtiges Amt und Amerikanische Botschaft

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