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EU-Kartenführerschein - FAQ
Häufig gestellte Fragen zum Führerschein
1. Ist mein Führerschein noch gültig?
Alle bisher amtlich ausgestellten Führerscheine behalten zunächst weiterhin ihre Gültigkeit. Der rosafarbene Führerschein wurde bis zum 31.12.1998 von der Bundesdruckerei GmbH bereitgestellt und von den Fahrerlaubnisbehörden ausgegeben.
Insbesondere den Inhabern alter, grauer Führerscheine und alter DDR-Führerscheine wird dringend empfohlen, sich vor Auslandsreisen mit dem neuen Kartenführerschein auszustatten, um Komplikationen von vornherein auszuschließen.
Übrigens: Ein internationaler Führerschein wird Ihnen nur ausgestellt, wenn Sie im Besitz des EU-Kartenführerscheins sind.
Bei Klassenerweiterungen wird ein neuer EU-Kartenführerschein ausgestellt. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen sind nicht möglich. Die Karte ist innerhalb der EU und in allen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes gültig.
Mit dem neuen Kartendokument können Sie wie gewohnt alle Fahrzeuge führen, die Sie auch mit Ihrem alten Führerschein fahren dürfen. Die Berechtigung, LKW über 7,5 t zu führen, erlischt mit der Vollendung des 50. Lebensjahres. Sollten Sie diese Kraftfahrzeuge weiterhin fahren wollen, müssen Sie eine Verlängerung der Fahrerlaubnis und damit den neuen EU-Kartenführerschein beantragen. Hierzu ist eine ärztliche sowie eine augenärztliche Untersuchung notwendig.
2. Wie tausche ich meinen Führerschein um?
Den Antrag nimmt Ihre zuständige Fahrerlaubnisbehörde entgegen. Standorte und Öffnungszeiten erfahren Sie vielerorts aus dem Internet.
Für den Führerscheinumtausch benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis
- den alten Führerschein
- ein aktuelles Passbild (Format 35 x 45 mm)
- 24,00 Euro
Neben der normalen Bearbeitungszeit, die Sie bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde oder Meldestelle erfahren, gibt es gegen einen Aufpreis die Möglichkeit der Expressbearbeitung.
3. Kann ich den EU-Kartenführerschein auch nach Hause geliefert bekommen?
Mit dem praktischen Direktversand Service erspart Ihnen die Bundesdruckerei GmbH einen Behördengang und Wartezeit. Gegen eine geringe Gebühr wird Ihr neuer Führerschein direkt in Ihren Briefkasten eingeworfen. Sparen Sie wertvolle Zeit und entscheiden Sie sich bei der Antragstellung in Ihrer Fahrerlaubnisbehörde für diesen Weg.
4. Welche Vorteile hat der neue EU-Kartenführerschein?
Der EU-Kartenführerschein im praktisch handlichen Scheckkartenformat ist bei Autovermietungen und der Polizei ein gern gesehenes Dokument. Die Akzeptanz der alten grauen und rosafarbenen Führerscheine wird besonders im Ausland immer geringer. Die Fahrerlaubnisbehörden empfehlen daher dringend, den Führerscheinumtausch schon jetzt durchzuführen.
Übrigens: Ein internationaler Führerschein wird Ihnen nur ausgestellt, wenn Sie im Besitz des EU-Kartenführerscheins sind.
5. Werden alle Fahrzeugklassen des alten Führerscheins in den neuen übernommen?
Ja, mit dem überall in der Europäischen Union gültigen Kartendokument können Sie wie gewohnt alle Fahrzeuge führen, die Sie auch mit Ihrem alten Führerschein fahren dürfen. Die Fahrzeugklassen in Ihrem neuen Dokument entsprechen dann uneingeschränkt den internationalen Fahrerlaubnisklassen gemäß EU-Richtlinie.
Die Berechtigung, LKW über 7,5 t zu führen, erlischt mit der Vollendung des 50. Lebensjahres. Sollten Sie diese Kraftfahrzeuge weiterhin fahren wollen, müssen Sie eine Verlängerung der Fahrerlaubnis und damit den neuen EU-Kartenführerschein beantragen. Hierzu ist eine ärztliche sowie eine augenärztliche Untersuchung notwendig.
6. Wo finde ich Informationen zum Fahrerlaubnisrecht?
Fragen zum Fahrerlaubnisrecht, z.B. zur Medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) sowie zum neuen Punktesystem finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen:
Homepage: http://www.bmvbw.de/
Für weitergehende Fragen zum EU-Kartenführerschein wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige örtliche Fahrerlaubnisbehörde bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.

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