Bürgerservice

Gebühren auf einen Blick
Personalausweis/Reisepass:
Gemäß der aktuellen Gebührenordnung des Bundesministeriums des Innern wird der neue Personalausweis 28,80 Euro kosten. Ermäßigungen sind für Antragsteller unter 24 Jahren vorgesehen. Sie zahlen bei Erstbeantragung eine reduzierte Gebühr von 22,80 Euro.
Für die Ausstellung eines Reisepasses werden folgende Gebühren erhoben:
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Reisepass |
Gebühr |
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ePass |
59,00 Euro |
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ePass (unter 24 Jahre) |
37,50 Euro |
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ePass Express 32 Seiten |
91,00 Euro |
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ePass Express 32 Seiten (unter 24 Jahre) |
69,50 Euro |
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ePass 48 Seiten |
81,00 Euro |
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ePass 48 Seiten (unter 24 Jahre) |
59,50 Euro |
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ePass Express 48-Seiten |
113,00 Euro |
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ePass Express 48-Seiten (unter 24 Jahre) |
91,50 Euro |
Gebührenbefreiung/-ermäßigung sowie abweichende Gebühren:
Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung kann abgesehen werden, wenn die gebührenschuldende Person bedürftig ist. Die Gebühr kann abweichen, wenn beispielsweise ein noch länger gültiger Personalausweis gestohlen oder verloren wurde. Auskünfte erteilt die zuständige Behörde (in der Regel das Einwohnermelde-, Passamt oder Bürgerbüro bzw. die Stadt- oder Gemeindeverwaltung).
Vorläufige Dokumente und Kinderreisepässe
Die Gebühr für den maschinenlesbaren vorläufigen Reisepass beträgt 26,00 Euro und für den maschinenlesbaren KInderreisepass 13,00 Euro. Die Gebühr für den maschinenlesbaren vorläufigen Personalausweis erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Pass- bzw. Personalausweisbehörde.
EU-Kartenführerschein
Die Gebühr für den EU-Kartenführerschein beträgt 24,- Euro. Auf Wunsch kann der Führerschein im Direktversand gegen eine geringe Gebühr nach Hause geliefert werden.

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