Neuer Personalausweis

FAQs
Allgemein
1) Wie funktioniert der Wechsel vom alten zum neuen Personalausweis?
Das neue Personalausweisgesetz ist am 1. November 2010 in Kraft getreten. Seit dem können Bürger nur noch das neue Dokument beantragen. Alle alten Personalausweise können bis zum Ablauf ihres Gültigkeitsdatums weiter genutzt werden. Ein vorzeitiger Umtausch des alten gegen den neuen Personalausweis ist jederzeit möglich.
2) Haben andere Länder bereits ähnliche Dokumente?
Ja, und sie kommen weltweit immer häufiger zum Einsatz. Innerhalb der Europäischen Union verfügen zum Beispiel die Bürger von Belgien, Estland, Finnland, Italien, Österreich, Portugal und Spanien über elektronische Identitätsnachweise. Allerdings beruhen diese auch als "Bürgerkarten" bezeichneten Dokumente auf anderen technischen Infrastrukturen und sind deshalb nur eingeschränkt mit dem deutschen System vergleichbar.
3) Was kostet der neue Personalausweis?
Gemäß der aktuellen Gebührenverordnung des Bundesministeriums des Innern kostet der neue Personalausweis 28,80 Euro. Antragsteller unter 24 Jahren erhalten eine Ermäßigung: Sie zahlen bei Erstbeantragung eine reduzierte Gebühr von 22,80 Euro.
4) Wie lange ist der neue Personalausweis gültig?
Der neue Personalausweis ist für Dokumenteninhaber ab dem 24. Lebensjahr zehn Jahre gültig. Bis zu diesem Alter gilt er sechs Jahre.
Weitere FAQs und Informationen über den neuen Personalausweis finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministerium des Innern und auf www.personalausweisportal.de.

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