Sicherheitsdokumente

Elektronischer Aufenthaltstitel
Bislang war der Aufenthaltstitel, der ausländische Mitbürger berechtigt, sich befristet oder unbefristet in Deutschland oder der Europäischen Union aufzuhalten, als Klebeetikett im Reisepass enthalten. Seit 1. September 2011 ist er in Form einer Chipkarte im handlichen Scheckkartenformat gestaltet. Neu ist aber nicht nur Design und Format. Der neue elektronische Aufenthaltstitel beinhaltet auch eine Online-Ausweisfunktion, die es den Dokumenteninhabern künftig möglich macht, online mit Behörden und Verwaltungen zu kommunizieren und Internetgeschäfte abzuwickeln. Die Nutzung dieser Online-Ausweisfunktion ist, genau wie beim neuen deutschen Personalausweis, freiwillig und kann auf Wunsch ein- beziehungsweise ausgeschaltet werden. Das gilt auch für die elektronische Signatur.
Der eAT enthält neben den sichtbaren persönlichen Informationen wie Lichtbild, Name und Adresse einen kontaktlosen Chip, in dem biometrische Daten (Fingerabdrücke und ein biometrisches Lichtbild) und ausländerrechtliche Auflagen abgelegt sind. Hierauf haben nur berechtigte Stellen wie Polizei und Ausländerbehörden Zugriff.
Europaweite Vereinheitlichung
Um die Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige der Europäischen Union besser vor Missbrauch zu schützen und EU-weit einheitlich zu gestalten, haben sich alle EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, den eAT einzuführen. Dafür musste die Bundesregierung auch das Aufenthaltsgesetz ändern. Der eAT ist nur gemeinsam mit einem anerkannten Pass oder Passersatz gültig.
Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten bis zu Ihrem Ablauf, längstens bis zum 30. April 2021, ihre Gültigkeit.
Der eAT wird von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Das Unternehmen bietet rund um den eAT ihr komplettes Security-Know-how aus einer Hand:
- Sie produziert den eAT, eines der sichersten Dokumente weltweit
- Sie stellt Berechtigungszertifikate für Online-Diensteanbieter bereit
- Sie betreibt in ihren hochsicheren Rechenzentren für die Authentifizierung von Online-Diensteanbietern einen eigenen eID-Service


Abbildungen: Aufbau des eAT (Quelle BMI)
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat in seiner Broschüre "Alles Wissenswerte zum elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)" die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Außerdem gibt es einen Flyer des BAMF zu dem Thema.

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