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eHBA jetzt auch für Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen

12. Oktober 2023 – Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen in Nordrhein-Westfalen können ab Oktober 2023 den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) beantragen. Damit erfolgt auch für diese Berufsgruppe der erste Schritt zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur.

Anschluss an die Telematikinfrastruktur

Der eHBA ermöglicht die sichere Authentifikation und das qualifizierte elektronische Signieren in der Telematikinfrastruktur (TI). Er weist Träger und Trägerinnen eindeutig als Angehörige der jeweiligen Berufsgruppe aus und bietet einen sicheren Zugriff auf die TI und die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Dazu gehört, dass Nutzende auch die auf der Gesundheitskarte von Patienten und Patientinnen gespeicherte Notfalldaten einsehen können.

Notfalldaten sind Informationen über Personen, die in einer Notfallsituation für die Behandlung hilfreich sein können. Dabei kann es sich beispielsweise um Schwangerschaften, Vorerkrankungen, Unverträglichkeiten, Operationen oder Allergien handeln. Zudem beinhalten die Notfalldaten Diagnosen oder Medikationen, die von dem behandelnden ärztlichen Personal bearbeitet werden können. Im Ernstfall sind hier auch Kontaktdaten zu behandelnden Ärzten und Ärztinnen, Hebammen oder Angehörigen hinterlegt. Zudem können persönliche Dokumente wie der Organspendeausweis, eine Vorsorgevollmacht oder eine Patientenverfügung festgehalten werden. Jede Person für sich kann bestimmen, ob ein Notfalldatensatz angelegt wird und welche der vorhandenen Informationen eingebunden werden sollen.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen mit dem eHBA auch auf die KIM (Kommunikation im Medizinwesen) und zukünftig auch TIM (Telematikinfrastruktur-Messenger) zugreifen und damit Daten mit anderen Nutzenden austauschen können. Der eHBA wird damit zum unverzichtbaren Begleiter für Mitarbeitende im Gesundheitswesen, da er wichtige sicherheitsrelevante Funktionen erfüllt.

eHBA bei D-Trust bestellen

Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen können ab sofort einen eHBA beantragen. In einer ersten Anlauf-Phase betrifft das nur Berechtigte in Nordrhein-Westfahlen. Nach einer Registrierung beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) und der Bestätigung der Berufserlaubnis kann der eHBA über D-Trust, ein Unternehmen der Bundesdruckerei-Gruppe, bestellt werden.

Schrittweise sollen danach alle der deutschlandweit ca. 13.000 Notfallsanitäter und Notfallsanitäterinnen an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden.

Im kommenden Jahr folgen weitere Berufsgruppen: Auch Beschäftigte in der Logopädie, Podologie, Diätassistenz, Ergotherapie und PTAs (Pharmazeutisch-technischer Assistent) sollen dann einen eHBA beantragen können.